1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Webseiten der mmm GmbH stellen reine Informationsseiten zu unseren Veranstaltungen
„Bildungsmesse azubi- &
studientage“ dar, welche mit der Tastatur bedient und per Screenreader vorgelesen werden können. Unser Kontaktanfrage-Formular
für Dienstleistungen
(Messeanmeldung) für Unternehmen, Kammern, Institutionen, Hochschulen sowie zur Informationsbeschaffung
zu unseren Messen von Schulen, Lehrkräften, Schüler:innen und Schülern sowie Eltern entspricht den Section
508 und WCAG 2.1 Standards und kann somit problemlos von allen Website-Besucher:innen verwendet werden.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.01.2025 erstellt und zuletzt am 28.01.2025 aktualisiert.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseiten sind aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
(BFSG) vereinbar:
- Nicht barrierefreie Inhalte
- Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
2.1 Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht oder nur zum Teil barrierefrei - Unvereinbarkeit
mit der BITV 2.0:
- die Option der Terminauswahl im Bereich des Formulars Rückrufservice, welche allerdings umgangen werden kann, indem
man nur ein Datum mit bevorzugter Tageszeit oder „schnellstmöglich“ auswählt.
- PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich
anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen..
- Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in barrierefreier Version zur Verfügung gestellt oder zeitnah
durch eine solche ersetzt.
- Videos: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel. Wir bemühen uns, in
Zukunft alle Videos mit Untertiteln zu versehen.
- Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren
diese Inhalte laufend.
2.2 Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
- Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig
behoben werden. Dazu gehören:
- Komplexe interaktive Anwendungen z.B. bestimmte interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website
erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen
kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung, können jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht alle Barrieren sofort
beseitigen.
- Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt
wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde
unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.
3. Art der Überprüfung
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
- Die Überprüfung der Webseite erfolgt kontinuierlich über Stichproben im Rahmen einer
Selbstbewertung. Es kann Konformität nur für einzelne Seiten ermittelt werden. Um eine Aussage zur Konformität
des gesamten Webauftritts zu machen, müssten also alle der Website zugehörigen einzelnen Webseiten geprüft
werden. Dies ist für umfangreiche Websites nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl,
d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, lässt jedoch auf die Zugänglichkeit
des Webauftritts insgesamt schließen.
4.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle
gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und
öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten
aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu
finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für
ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite
der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren
abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher
Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
D-10117 Berlin
T +49(0)30 18 527-2805
F +49(0)30 18 527-2901
E-Mail info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet www.schlichtungsstelle-bgg.de