Als bundesweit tätiger Veranstalter sind die Teilnahmegebühren
als Mischkalkulation zu verstehen.
Kein Ersatztermin
Im Falle, dass infolge höherer Gewalt, einer behördlichen Anordnung oder
nicht vorhersehbare Ereignisse, welche die mmm GmbH nicht zu vertreten hat, eine planmäßige Durchführung
der Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht wird und kein Ersatztermin angeboten werden kann, gelten folgende Regelungen:
Als bundesweit tätiger Veranstalter sind die Teilnahmegebühren als Mischkalkulation zu verstehen. Folgende
Positionen sind in der mischkalkulierten Rechnungsposition "Teilnahmegebühr" integriert:
A) Flächenmiete;
B) Internetpräsentation des Ausstellers;
C) Verwaltung;
D) Organisation;
E) Medialeistungen sowie
F) Marketing.
Erstattungsfähig:
Die Position A) "Flächenmiete" ist bei einer “Nicht-Durchführbarkeit”
der Präsenzveranstaltung gemäß Absatz 1 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn(= 1. Aufbautag des
Messebauers der mmm GmbH) erstattungsfähig. Im Falle, dass eine Erstattung gewährleistet werden kann,
wird eine Erstattung gemäß Erstattungsverzeichnis
der mmm GmbH unter Berücksichtigung der gebuchten Standart, Standgröße und gewährten Rabatte vorgenommen.
Die Dienstleistungen Dritter (Standbegrenzungswände, Mietmöbel, Stromanschluss o.ä.) sind bei
einer “Nicht-Durchführbarkeit” der Präsenzveranstaltung gemäß Absatz 1 bis zu 21
Tage vor Veranstaltungsbeginn (= 1. Aufbautag des Messebauers der mmm GmbH) erstattungsfähig.
Die Standblende inkl. Beschriftung und/oder Logo ist sind bei einer “Nicht-Durchführbarkeit”
der Präsenzveranstaltung gemäß Absatz 1 bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn (= 1. Aufbautag
des Messebauers der mmm GmbH) erstattungsfähig.
Vorgezogener Standaufbau/verlängerter Standabbau. Der über die mmm GmbH zusätzlich gebuchte vorgezogene
Standaufbau/verlängerte Standabbau wird bei einer “Nicht-Durchführbarkeit” der Präsenzveranstaltung
bis Veranstaltungsbeginn (= 1. Aufbautag des Messebauers der mmm GmbH) vollständig
(= 100 %) erstattet.
Gebuchte Marketingmaßnahmen auf der Präsenzveranstaltung.
Nicht erstattungsfähig:
Die Positionen B) bis F) sind bei einer “Nicht-Durchführbarkeit” der Präsenzveranstaltung
gemäß Absatz 1 nicht erstattungsfähig.
Die Servicepflichtgebühr (Service-Paket S). Die Servicepflichtgebühr beinhaltet die Bereitstellung
und Freischaltung des Internetverwaltungssystems (Standverwaltung). Da diese Leistung bei Bestätigung der Buchung seitens
der mmm GmbH vollständig erbracht wird, ist die Servicepflichtgebühr nicht erstattungsfähig
Die Mitausstellergebühr.
Internet-Mediapakete/ -Marketingmaßnahmen der mmm GmbH. Zusätzlich gebuchte Medialeistungen (Logo, Online-Anzeige,
o.ä.) sowie zusätzliche Internet-Marketingmaßnahmen sind nicht erstattungsfähig, da die Leistungen
seitens der mmm GmbH bei Bestätigung der Buchung vollständig erbracht werden.
Zusätzlich gebuchte Dienstleistungen der Rechnungslegung wie postalischer Rechnungsversand, Zahlungszielverlängerung
sowie Servicegebühren und Zinsen, welche im Rahmen eines Mahnverfahrens angefallen sind.
Ersatztermin
Im Falle, dass infolge höherer Gewalt, einer behördlichen Anordnung
oder nicht vorhersehbare Ereignisse, welche die mmm GmbH nicht zu vertreten hat, eine planmäßige
Durchführung der Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht wird und ein Ersatztermin angeboten werden kann, so
gilt für den Aussteller ab dem Tag der Bekanntgabe des neuen Termins für die Präsenzveranstaltung eine Sonderregelung
für eine 14-tägige Rücktrittsfrist vom gültigen Vertrag.
Tritt der Vertragspartner innerhalb der 14 Tage ab Bekanntgabe des neuen Termins vom Vertrag zurück, gelten die
folgenden Regelungen für den Rücktritt vom Vertrag:
Erstattungsfähig:
Teilnahmegebühren.
Die Teilnahmegebühr für die gebuchte Standfläche wird bei einem behördlichen Durchführungsverbot
bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn (= 1. Aufbautag des Messebauers der mmm GmbH)
der behördlich verbotenen Präsenzveranstaltung vollständig
(= 100 %) erstattet.
Ab 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn (= 1. Aufbautag des Messebauers der mmm GmbH)
der behördlich verbotenen Präsenzveranstaltung werden bei einem Rücktritt vom Vertrag 50 % der
Teilnahmegebühr erstattet.
Bei einem behördlichen Durchführungsverbot während der Präsenzveranstaltung (inkl.
Aufbauphase = 1. Aufbautag des Messebauers der mmm GmbH) werden keine Teilnahmegebühren
erstattet.
Die bei der mmm GmbH gebuchten Drittdienstleistungen für die zusätzliche Standausstattung werden bis 5
Tage vor Veranstaltungsbeginn (= 1. Aufbautag des Messebauers der mmm GmbH) der
behördlich verbotenen Präsenzveranstaltung vollständig (= 100 %) erstattet.
Ab 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn (= 1. Aufbautag des Messebauers der mmm GmbH)
der behördlich verbotenen Präsenzveranstaltung werden bei einem Rücktritt vom Vertrag 50 % der Drittdienstleistungen
erstattet.
Bei einem behördlichen Durchführungsverbot während der Präsenzveranstaltung (inkl. Aufbauphase
= 1. Aufbautag des Messebauers der mmm GmbH) werden keine Drittdienstleistungen erstattet.
Standblende inkl. Beschriftung und/oder Logo. Für zusätzlich gebuchte Standblenden inkl. Beschriftung
und/oder Logo, welche über die mmm GmbH bestellt wurden, gilt folgende Regelung:
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (= 1. Aufbautag des Messebauers der mmm GmbH)
der behördlich verbotenen Präsenzveranstaltung vollständig (= 100 %) erstattet werden.
Ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn (= 1. Aufbautag des Messebauers der mmm GmbH)
der behördlich verbotenen Präsenzveranstaltung werden bei einem Rücktritt vom Vertrag keine
Kosten erstattet.
Bei einem behördlichen Durchführungsverbot während der Präsenzveranstaltung (inkl. Aufbauphase
= 1. Aufbautag des Messebauers der mmm GmbH) wird keine Erstattung vorgenommen.
Vorgezogener Standaufbau/verlängerter Standabbau. Der über die mmm GmbH zusätzlich gebuchte vorgezogene
Standaufbau/verlängerte Standabbau wird bei einem behördlichen Durchführungsverbot bis Veranstaltungsbeginn
(= 1. Aufbautag des Messebauers der mmm GmbH) vollständig (= 100 %)
erstattet.
Marketingmaßnahmen der mmm GmbH auf der Präsenzveranstaltung.
Nicht erstattungsfähig:
Die Servicepflichtgebühr (Service-Paket S). Die Servicepflichtgebühr beinhaltet die Bereitstellung
und Freischaltung des Internetverwaltungssystems (Standverwaltung). Da diese Leistung bei Bestätigung der Buchung
seitens der mmm GmbH vollständig erbracht wird, ist die Servicepflichtgebühr nicht erstattungsfähig.
Die Mitausstellergebühr.
Internet-Mediapakete/ -Marketingmaßnahmen der mmm GmbH. Zusätzlich gebuchte Medialeistungen (Logo,
Online-Anzeige, o.ä.) sowie zusätzliche Internet-Marketingmaßnahmen sind nicht erstattungsfähig,
da die Leistungen seitens der mmm GmbH bei Bestätigung der Buchung vollständig erbracht werden.
Zusätzlich gebuchte Dienstleistungen der Rechnungslegung wie postalischer Rechnungsversand, Zahlungszielverlängerung
sowie Servicegebühren und Zinsen, welche im Rahmen eines Mahnverfahrens angefallen sind.
Weitere Ansprüche auf Erstattung bereits getätigter Aufwendungen, Minderung oder Schadensersatz können
aus der Verschiebung der Präsenzveranstaltung nicht hergeleitet werden.
Nach Ablauf der 14-tägigen Sonder-Rücktrittsfrist ab Bekanntgabe des neuen Termins der Präsenzveranstaltung
gelten die normalen Stornierungsbedingen gemäß AGB und Gebührenverzeichnis
der mmm GmbH.