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Unsere "Spielregeln"...
Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Datenpublikation im Internet zwischen
mmm message messe & marketing GmbH (nachfolgend „mmm GmbH") und dem Aussteller geregelt.
Die folgenden Allgemeinen Publikationsbedingungen gelten ausschließlich im Verhältnis zwischen der mmm GmbH
und Ausstellern der virtuellen Datenpublikation.
Die Datenpublikation wird ausschließlich über das Internet zur Verfügung gestellt.
Während der Publikationsdauer gewährleistet die mmm GmbH eine Verfügbarkeit der Daten am Übergabepunkt
in Höhe von 95 % pro Monat.
Geplante Wartungen finden außerhalb des Zeitfensters von 7.00 Uhr bis 24.00 Uhr (MEZ) statt. Notfallwartungen,
unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, werden auf das Notwendige begrenzt und durchgeführt.
Die mmm GmbH übernimmt keine Garantie und macht keine Zusicherungen in Bezug auf die Erreichbarkeit zu bestimmten
Zeiten oder/und Verfügbarkeit des Publikationsplattforms über das Internet.
Die mmm GmbH übernimmt die mmm keine Haftung für Nichteinhaltung der Verfügbarkeit des Publikationsplattforms,
insbesondere nicht für Ausfälle, die von der mmm GmbH nicht direkt zu vertreten sind, insbesondere externe DNS und
Routingprobleme, Angriffe auf die Netz- bzw. Mailinfrastruktur der mmm GmbH (DDoS/Viren) und Ausfälle von Teilen des
Internets.
Die Auswahl der Publikationsdaten ist in der Verantwortlichkeit des Ausstellers.
Der Aussteller hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Gestaltung, Verbesserungen oder Erweiterungen des Portals.
Die mmm gmbH ist jederzeit berechtigt, technische Änderungen am Portal vorzunehmen, soweit diese für den Aussteller
zumutbar, zur Wahrung des Datenschutzes, der IT-Sicherheit oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich sind.
Der Aussteller gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten sowie die verlinkte(n) Zielseite(n)
weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.
Der Aussteller stellt die mmm GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gemäß
Punkt 1 frei und verpflichtet sich, der mmm GmbH in diesem Umfang alle etwaigen in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile
und Schäden zu ersetzen.
Die mmm GmbH ist berechtigt, Publikationsdaten zurückzuweisen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen,
dass diese gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen, oder wenn die Darstellung
der Publikationsdaten der mmm GmbH aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere die Darstellung
von Publikationsdaten, die gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen, rechtsradikale Inhalte aufweisen
oder auf diese verweisen, technisch und/oder qualitativ erheblich unzureichend gestaltet oder in sonstiger Weise geeignet
sind, die mmm GmbH und/oder deren Messeplattform in einem negativen Licht darzustellen bzw. das Vertrauen Dritter in die mmm
GmbH bzw. in deren Messeplattform erheblich zu beeinträchtigen.
Auch während der Darstellung der Publikationsdaten ist die mmm GmbH jederzeit berechtigt, die Publikationsdaten
unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Aussteller zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn konkrete
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Publikationsdaten und/oder verlinkte Zielseiten gegen geltendes Recht verstoßen
oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen oder wenn die Darstellung der Publikationsdaten der mmm GmbH aus sonstigen
Gründen unzumutbar ist. Punkt 1 gilt entsprechend.
Im Fall der Punkt 1 steht es dem Aussteller frei, der mmm GmbH neue bzw. geänderte Publikationsdaten zur Verfügung
zu stellen, welche den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des
Ausstellers. Im Fall der Punkt 2 wird der Aussteller unverzüglich entweder den vertragsgemäßen Zustand der
Publikationsdaten bzw. der verlinkten Zielseite herstellen, andere Publikationsdaten oder einen anderen Link zur Verfügung
stellen oder die Vertragsgemäßheit des derzeitigen Zustands nachweisen.
Die mmm GmbH wird die gemäß Punkt 2 vorgenommenen Maßnahmen einstellen, sobald der Aussteller der mmm
GmbH nachweist, dass entweder der vertragsgemäße Zustand wiederhergestellt oder der bestehende Zustand vertragsgemäß
ist.
Die Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der Vergütung bleibt von der Vornahme von Maßnahmen gemäß
Punkt 1 und/oder 2 unberührt.
Der Aussteller wird die verlinkten Zielseiten während der Dauer des Vertrags abrufbar halten.
Der Aussteller wird die mmm GmbH unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass
die von ihm zur Verfügung gestellten Publikationsdaten gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter, gleich
welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.
Stellt der Aussteller Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies der mmm GmbH unverzüglich
in Textform (z.B. E-Mail) mitteilen.
Der Aussteller haftet gemäß den gesetzlichen Regelungen für sämtliche Schäden, die der mmm
GmbH aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Ausstellers durch diesen entstehen.
Der Aussteller räumt der mmm gmbH ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites,
zeitlich bis 1 Monat ab Ende der Datenpublikation beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht
an den zur Verfügung gestellten Publikationsdaten ein.
Die vorgenannte Rechteeinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung,
Digitalisierung sowie Bearbeitung der Publikationsdaten, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist.
Die mmm GmbH haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten
oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die mmm GmbH bzw. durch gesetzliche Vertreter,
leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen der mmm GmbH herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im
Fall von Personenschäden, haftet die mmm GmbH unbeschränkt.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Aussteller vertrauen durfte und deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht),
ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses
typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung
für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die mmm GmbH haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen
Einrichtungen entstehen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen.
Erfüllungsort für alle Rechtsverhältnisse aus diesem Vertrag ist Heidelberg.
Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens
über den Internationalen Warenverkauf.
Die deutsche Fassung der Allgemeine Geschäftsbedingungen ist bei übersetzten Fassungen für die Auslegung
bei Streitigkeiten allein maßgebend.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Ausstellern, die Kaufleute im Sinne des Gesetzes, juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand Heidelberg vereinbart.
Dasselbe gilt, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Alle Ansprüche des Ausstellers gegen die mmm GmbH sind innerhalb 14 Tagen schriftlich
geltend zu machen.
Abweichungen von diesen Publikationsbedingungen bedürfen aus Beweiszwecken der schriftlichen Bestätigung
durch die mmm GmbH.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Kundendaten an Dritte erfolgt nicht. Eine Weitergabe der Kundendaten
an öffentliche Stellen, wie Strafverfolgungsbehörden und Gerichte erfolgt ausschließlich auf schriftliche
Vorlage einer vollstreckbaren behördlichen oder gerichtlichen Anordnung und/oder nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen,
soweit eine Verpflichtung hierzu besteht.
Wird festgestellt, dass eine Teilnahme an einer unserer Veranstaltungen, eine Kooperation
vorgetäuscht und/oder mit unseren Namen geworben wird, so erlauben wir uns für die Täuschung eine Rechnung
Gemäß Gebührenverzeichnis vorlegen zu dürfen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Anzeige
zu erstatten.
Sollte eine der Bestimmungen eines Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke in den Bestimmungen herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach
eine salvatorische Erhaltensklausellediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien,
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt
abzudingen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für
den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.