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AGB Werbevermarktung, Print- und Online-Publikationen


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Damit es keine Diskussionen gibt... Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir weichen nicht von unseren Regelungen ab!

Schmitz-Dumont | Wolf
Unsere "Spielregeln"...

 
§ 1 Geltungsbereich, B2B-Exklusivität, Rangfolge
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Verträge über die Vermarktung, Veröffentlichung und Ausspielung von Werbemitteln der  mmm message messe & marketing GmbH (nachfolgend „mmm GmbH“) in
  • messebegleitenden Publikationen (Print),
  • auf den Internetseiten der mmm GmbH (insb. azubitage.de),
  • sowie innerhalb der von der mmm GmbH betriebenen Angebots-, Daten- und Informationsplattformen.

(2) Vertragspartner der mmm GmbH können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sein.
Verbraucher (§ 13 BGB) sind ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die mmm GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Rangfolge der Vertragsbestandteile:
  • Individualvertrag / Auftragsbestätigung
  • Leistungsbeschreibung / Buchung
  • Gebührenverzeichnis der mmm GmbH
  • diese AGB.


§ 2 Vertragsschluss, Leistungsgegenstand
(1) Angebote der mmm GmbH sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.

(2) Vertragsgegenstand sind ausschließlich die ausdrücklich gebuchten Werbeleistungen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z.B. Reichweite, Klickzahlen, Leads, Platzierungen, Sichtkontakte, Traffic, Besucherzahlen) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.

(3) Die mmm GmbH ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte oder Subunternehmer erbringen zu lassen.


§ 3 Material, Mitwirkungspflichten, Einreichungsfristen
(1) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für:
  • rechtzeitige, vollständige und technisch einwandfreie Lieferung aller Inhalte,
  • die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher Werbemittel, Aussagen, Links und Zielseiten.

(2) Materialien müssen spätestens 7 Werktage vor dem von der mmm GmbH benannten Anzeigenschluss vorliegen.

(3) Verspätete, fehlerhafte oder ungeeignete Materialien begründen keine Ansprüche gegen die mmm GmbH.

(4) Änderungs-, Austausch- oder Korrekturarbeiten werden gemäß Gebührenverzeichnis gesondert berechnet.


§ 4 Rechtliche Verantwortung, Freistellung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass sämtliche Inhalte:
  • geltendem Recht entsprechen,
  • keine Rechte Dritter verletzen,
  • keine wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz- oder jugendschutzrechtlichen Verstöße enthalten.

(2) Der Auftraggeber stellt die mmm GmbH vollumfänglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich Rechtsverfolgungs-, Abmahn-, Behörden- und Gerichtskosten, soweit diese auf Inhalten oder Vorgaben des Auftraggebers beruhen.


§ 5 Compliance, Integrität, Reputationsschutz
(1) Inhalte dürfen weder unmittelbar noch mittelbar extremistische, diskriminierende, irreführende, sittenwidrige oder rufschädigende Aussagen enthalten oder fördern.

(2) Die mmm GmbH ist berechtigt, Werbemittel jederzeit zurückzuweisen, zu sperren oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechts- oder Reputationsverstöße bestehen.

(3) Diese Maßnahmen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Minderung oder Ersatzveröffentlichung.
Die Vergütungspflicht bleibt uneingeschränkt bestehen.


§ 6 Veröffentlichung, Platzierung, Technik
(1) Platzierungen, Reihenfolgen, Umfelder und Rotationen erfolgen nach technischen und organisatorischen Erfordernissen.
Platzierungswünsche sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt und vergütet wurden.

(2) Abweichungen in Farbgebung, Format, Darstellung oder technischer Ausspielung stellen keinen Mangel dar.

(3) Probeabzüge werden nicht geschuldet.


§ 7 Verfügbarkeit, höhere Gewalt, Drittplattformen
(1) Eine jederzeit fehlerfreie Darstellung kann nach dem Stand der Technik nicht garantiert werden.

(2) Die mmm GmbH haftet nicht für Ausfälle infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Netz- oder Plattformausfällen Dritter.

(3) Entscheidungen von Drittplattformen (z.B. Sperrungen, Reichweitenänderungen) liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der mmm GmbH.


§ 8 Vergütung, Vorkasse, Zahlungsbedingungen
(1) Vergütungen sind gemäß Auftragsbestätigung fällig.
Die mmm GmbH ist jederzeit berechtigt, Vorkasse zu verlangen.

(2) Bei Zahlungsverzug ist die mmm GmbH berechtigt:
  • Veröffentlichungen sofort zu sperren oder zu entfernen,
  • Leistungen einzustellen,
  • den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(3) Die Veröffentlichungspflicht lebt erst nach vollständigem Zahlungseingang wieder auf.


§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich anerkannten Forderungen zulässig.

(2) Dies gilt ausdrücklich auch bei behaupteten Mängeln oder Gegenansprüchen.


§ 10 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung besteht nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Nettovergütung, maximal 25.000 EUR, begrenzt.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Image- oder Reputationsschäden ist ausgeschlossen.


§ 11 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung.

(2) Bei Verstoß schuldet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe gemäß Gebührenverzeichnis, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.


§ 12 Gerichtsstand, Recht
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Heidelberg.


§ 13 Form von Erklärungen
(1) Erklärungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern nichts anderes bestimmt ist.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


§ 14 Salvatorische Klausel
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

(2) § 139 BGB findet keine Anwendung, soweit gesetzlich zulässig.



Stand: 01.06.2025
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Die Auswahl, Systematik und sprachliche Ausgestaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  für Werbevermarktung, Print- und Online-Publikationen wurden individuell entwickelt.
Eine unautorisierte Übernahme, Vervielfältigung oder inhaltlich wesentliche Anlehnung kann eine unzulässige Leistungsübernahme im Sinne von § 4 Nr. 3 UWG darstellen.
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Rechtlicher Hinweis
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Unternehmen, die aus Kostengründen auf die Rekrutierung von Auszubildenden, Studenten oder Mitarbeitern verzichten, handeln ineffizient.
Dies gleicht dem Versuch, durch das Anhalten einer Uhr Zeit sparen zu wollen.“

Frans Louis Isrif
Geschäftsführer der mmm message messe & marketing GmbH