Gemäß § 1 der AGB, Punkt 6, "[gelten] [b]ei der Anmeldung [...] die zur Zeitpunkt der Anmeldung gültige
Standgebühren und Gebühren für die Service-Pakete sowie Leistungen Dritter". Außerdem [werden] [d]ie
Standgebühren bzw. Flächengebühren [...] unsererseits bereits im Vorfeld mit 50 % subventioniert für die
Aussteller, die eigene Ausbildungs- und/oder eigene Studien- und/oder eigene Jobmöglichkeiten auf der Messe anbieten".
Zu vermerken ist jedoch, dass wir als Veranstalter erwarten, dass der Aussteller fristgerecht seine Zahlung der Rechnungen
vornimmt.
- Ist NACH Fristende der 3. Mahnstufe KEINE Überweisung des Gesamtbetrages* auf dem Konto der mmm message messe &
marketing GmbH zu verzeichnen, wird beim nächsten Rechnungslauf eine neue Rechnung für die Messeteilnahme ausgestellt.
- Für die Messeteilnahme werden gemäß AGB KEINE Rabatte mehr gewährt, sodass die Teilnahmegebühr
mit 0 % Rabatt neu berechnet wird.
- Die zwischenzeitlich bereits angefallenen Servicegebühren + Zinsen der 3. Mahnstufe werden berücksichtigt.
- Zusätzlich wird eine Neuausstellungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH berechnet.
- Zahlungsziel: SOFORT ohne Abzug.
- Rückstufung für die laufende Messe auf Minimalpaket.
* Gesamtbetrag = inkl. eventuelle Servicegebühren und Zinsen bei Mahnungen. Die Überweisung eines Teilbetrages des
jeweiligen Gesamtbetrages wird als Teilzahlung betrachtet.
- Die Neuausstellung einer Rechnung bewirkt auch eine Umplatzierung auf der Messe.
- Im Falle, dass wir auch diese Rechnung Mahnen müssen bedeutet dies, dass wir für die Folgejahren
auf die Teilnahme des Ausstellers bundesweit ausnahmslos verzichten werden.
- Die Überweisung eines Betrages einer stornierten Rechnung wird als Anzahlung der neue Rechnung betrachtet.
- Aufbauverbot: Ist VOR der jeweiligen Messe kein Zahlungseingang zu verzeichnen, kann dies zu einem Aufbauverbot
auf der jeweiligen Messe führen.