Die Besucher der Messe dürfen zurecht entsprechend erwarten, dass ihnen das gesamte Ausstellungsspektrum ohne Ausnahme
bis zum offiziellen Ende der Veranstaltung zur Verfügung steht. Gemäß den Teilnahmebedingungen möchten
wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Betriebspflicht besteht. Das heißt, die Stände müssen
während der gesamten Dauer der Messe personell besetzt sein. Ein Abtransport von Ausstellungsgütern und der Abbau
von Ständen vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung ist auch gemäß den Auflagen der Messegesellschaften
und Behörden NICHT gestattet.
- Die Messestände dürfen erst nach Ende der Veranstaltung abgebaut werden!
- Ein vorzeitiger Abbau ist aus logistischen und sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet.
- Es besteht Standpflicht bis zum offiziellen Ende der Veranstaltung.