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Verlängerter Standabbau
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Hinweis Datenschutz - EU-Datenschutzgrundverordnung DS-GVO
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R
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Unsere Datenschutzbestimmungen gemäß DS-GVO finden Sie HIER!
Verlängerter Standabbau | kostenpflichtig - Pauschale AD
Ist aus technischen Gründen eine längere Abbauzeit notwendig, ist dies anzeige- und genehmigungspflichtig. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die festgelegten Abbauzeiten innerhalb der durch Anmietung seitens des Veranstalters bei der jeweiligen Messegesellschaft festgesetzten Zeiten zu verlängern.
Die Pauschale für diesen verlängerten Standabbau beträgt
Samstag, 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr | + 3 Stunden
Anfrage bis 21 Tage vor Messeanfang** |
380,- €
zzgl. MwSt.
Bitte beachten Sie bei einem vorlängertem Standabbau
Bei einer Anfrage die ab 21 Tage vor Messeanfang**
(bis 14 Tage vor Messeanfang**)
eingeht wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
75,- €
in Rechnung gestellt.
Bei einer Anfrage die ab 14 Tage vor Messeanfang**
eingeht wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
150,- €
in Rechnung gestellt
.
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Als Messeanfang gilt der erste Aufbautag unseres Messebauers.