Die jeweiligen Messegesellschaften haben für die stattfindenden Fachmessen und sonstigen Veranstaltungen Richtlinien
erlassen, mit dem Ziel, allen Ausstellern / Veranstaltern optimale Gelegenheit zu geben, ihre Exponate darzustellen und ihre
Besucher und Interessenten anzusprechen. Sie sind bindend für alle Aussteller und Veranstalter. Gleichzeitig enthalten
diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unserer Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit
bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Die jeweiligen Messegesellschaften
behalten sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in
der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Soweit in den Technischen Richtlinien der Begriff
„Standbau“
dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend verwendet wird, handelt es sich nicht um eine bauliche Anlage im Sinne des Baugesetzbuchs.
Der Messe-Standbau ist rechtlich eine „Einrichtung“ in der Versammlungsstätte. Die Durchführung einer
Veranstaltung / die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt werden,
wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind. Weitere Forderungen zur Sicherheit
und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten.
Die mmm message messe & marketing GmbH (
nachfolgend mmm GmbH) hat in Anlehnung an die Technischen Richtlinien
der jeweiligen Messegesellschaften
„Allgemeine messe- und veranstaltungsspezifische Regelungen“ geschaffen
die neben den Technischen Richtlinien der jeweiligen Messegesellschaften für alle seitens der mmm GmbH organisierten
Messen allgemein gültig sind.
- Für Aussteller und deren Dienstleister sind die „Allgemeine messe- und veranstaltungsspezifische Regelungen“
der mmm GmbH ausnahmslos gemäß AGB der mmm GmbH bindend.
- Sollten die Regelungen der mmm GmbH als Veranstalter "strenger" sein als die der jeweiligen
Messegesellschaft gelten die Regelungen der mmm GmbH.
Eine etwaige Unwirksamkeit einer Regelung berührt die Wirksamkeit deren übrigen Regelungen nicht.
Stand: 01.01.2024