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Zahlungsverweigerung nach der 3. Mahnung...

Zahlungsverzug ist kein Kavaliersdelikt!

Damit es keine Diskussionen gibt... Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir weichen nicht von unseren Regelungen ab!

Gemäß § 1 der AGB, Punkt 6, "[gelten] [b]ei der Anmeldung [...] die zur Zeitpunkt der Anmeldung gültige Standgebühren und Gebühren für die Service-Pakete sowie Leistungen Dritter". Außerdem [werden] [d]ie Standgebühren bzw. Flächengebühren [...] unsererseits bereits im Vorfeld mit 50 % subventioniert für die Aussteller, die eigene Ausbildungs- und/oder eigene Studien- und/oder eigene Jobmöglichkeiten auf der Messe anbieten".

Zu vermerken ist jedoch, dass wir als Veranstalter erwarten, dass der Aussteller fristgerecht seine Zahlung der Rechnungen vornimmt.
  • Ist NACH Fristende der 3. Mahnstufe KEINE Überweisung des Gesamtbetrages* auf dem Konto der mmm message messe & marketing GmbH zu verzeichnen, wird beim nächsten Rechnungslauf eine neue Rechnung für die Messeteilnahme ausgestellt.
    • Für die Messeteilnahme werden gemäß AGB KEINE Rabatte mehr gewährt, sodass die Teilnahmegebühr mit 0 % Rabatt neu berechnet wird.
    • Die zwischenzeitlich bereits angefallenen Servicegebühren + Zinsen der 3. Mahnstufe werden berücksichtigt.
    • Zusätzlich wird eine Neuausstellungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH berechnet.
    • Zahlungsziel: SOFORT ohne Abzug.
    • Rückstufung für die laufende Messe auf Minimalpaket.

* Gesamtbetrag = inkl. eventuelle Servicegebühren und Zinsen bei Mahnungen. Die Überweisung eines Teilbetrages des jeweiligen Gesamtbetrages wird als Teilzahlung betrachtet.

  • Die Neuausstellung einer Rechnung bewirkt auch eine Umplatzierung auf der Messe.
  • Im Falle, dass wir auch diese Rechnung Mahnen müssen bedeutet dies, dass wir für die Folgejahren auf die Teilnahme des Ausstellers bundesweit ausnahmslos verzichten werden.
  • Die Überweisung eines Betrages einer stornierten Rechnung wird als Anzahlung der neue Rechnung betrachtet.
  • Aufbauverbot: Ist VOR der jeweiligen Messe kein Zahlungseingang zu verzeichnen, kann dies zu einem Aufbauverbot auf der jeweiligen Messe führen.
  1. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Ausstellers erkennen wir nicht an. Dies gilt auch, soweit seitens des Ausstellers auf abweichende Bedingungen im Rahmen von Aufträgen, bei der Entgegennahme oder Inanspruchnahme von Leistungen, bei Zahlungen oder sonst im Rahmen der Kommunikation hingewiesen wird.
  2. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Ausstellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
  3. Wir erkennen abweichende Bedingungen des Ausstellers auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Ausstellers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
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Rechtlicher Hinweis
Wir überarbeiten kontinuierlich die in diesem Bereich angebotenen Informationen. Dennoch können sich die Angaben trotz sorgfältiger Prüfung ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
 


Unternehmen, die aus Kostengründen auf die Rekrutierung von Auszubildenden, Studenten oder Mitarbeitern verzichten, handeln ineffizient.
Dies gleicht dem Versuch, durch das Anhalten einer Uhr Zeit sparen zu wollen.“

Frans Louis Isrif
Geschäftsführer der mmm message messe & marketing GmbH