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Unerlaubte Flächenutzung

Was Sie wissen müssen bei einer nichtgenehmigten Flächennutzung

Damit es keine Diskussionen gibt... Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir weichen nicht von unseren Regelungen ab!

Unerlaubte Flächennutzung in der Halle

Unerlaubte Flächennutzung
   Unerlaubte Flächennutzung
Rechnung nachträglich: 11 m² Flächennutzung + Strafgebühr   Rechnung nachträglich: 11 m² Flächennutzung + Strafgebühr

Die Kosten:
  • 11 m² * 260,- € Fremdnutzungsgebühr + 1.000,- € Strafgebühr
 
Die Kosten:
  • 11 m² * 260,- € Fremdnutzungsgebühr + 1.000,- € Strafgebühr
Gesamtkosten (nachträglich) 3.860,- € zzgl. MwSt. Gesamtkosten (nachträglich) 3.860,- € zzgl. MwSt.
     
Die mmm GmbH ist Hallenmieter! Die Nutzung von Flächen in der Halle ohne Erlaubnis des Veranstalters ist kein Kavaliersdelikt.
 
 
Unerlaubte Flächennutzung    Unerlaubte Flächennutzung
Rechnung nachträglich: 11 m² Flächennutzung + Strafgebühr [Das Absttellen der Flyer ist übrigens auch nicht erlaubt!]

Die Kosten:
  • 11 m² * 260,- € Fremdnutzungsgebühr + 1.000,- € Strafgebühr
 
Gesamtkosten (nachträglich) 3.860,- € zzgl. MwSt.    
     
Die mmm GmbH ist Hallenmieter! Die Nutzung von Flächen in der Halle ohne Erlaubnis des Veranstalters ist kein Kavaliersdelikt.
 
 
 
Unerlaubte Flächennutzung
Rechnung nachträglich: 9 m² Flächennutzung + Strafgebühr

Die Kosten:
  • 9 m² * 260,- € Fremdnutzungsgebühr + 1.000,- € Strafgebühr
 
Gesamtkosten (nachträglich) 3.340,- € zzgl. MwSt.    
     
Die mmm GmbH ist Hallenmieter! Die Nutzung von Flächen in der Halle ohne Erlaubnis des Veranstalters ist kein Kavaliersdelikt.
 
 

Unerlaubte Flächennutzung "hinter der Wand"

Unerlaubte Flächennutzung    Unerlaubte Flächennutzung
Rechnung nachträglich: 4 m² Flächennutzung + Abfallentsorgung + Strafgebühr   Rechnung nachträglich: 15 m² Flächennutzung + Strafgebühr

Die Kosten:
  • 2 m³ * 450,- € Abfallentsorgung + 1.000,- € Strafgebühr  sowie
  • 4 m² * 260,- € Fremdnutzungsgebühr + 1.000,- € Strafgebühr
 
Die Kosten:
  • 15 m² * 260,- € Fremdnutzungsgebühr + 1.000,- € Strafgebühr
Gesamtkosten (nachträglich) 4.460,- € zzgl. MwSt. Gesamtkosten (nachträglich) 4.900,- € zzgl. MwSt.
     
Die mmm GmbH ist Hallenmieter! Die Nutzung von Flächen in der Halle ohne Erlaubnis des Veranstalters ist kein Kavaliersdelikt.
 
 

Wir können über alles reden, aber VORHER! Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir von unseren AGB nicht abweichen.

  1. Nutzung nicht gebuchte Standfläche
    Der Aussteller ist nur berechtigt, die bei der Anmeldung gebuchte Standfläche zu nutzen.
    • Sollte während der Laufzeit der Präsenzveranstaltung festgestellt werden, dass der Aussteller weitere nicht seitens des Ausstellers gebuchte Fläche (z.B. eine Standvergrößerung) in der Halle nutzt, wird diese Fläche nachträglich gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH in Rechnung gestellt.
    • Für die Nachberechnung wird die Gesamtbreite der regulär gebuchten Standfläche als Grundlage genommen.
    • Der Aussteller hat außerdem eine Strafgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zu zahlen.
  2. Nutzung nicht genehmigter Fläche in der Halle
    Die Nutzung von Flächen in der Halle seitens Aussteller bzw. Dienstleister ist nur möglich mit schriftlicher Genehmigung der mmm GmbH.
    • Sollte während der Laufzeit der Präsenzveranstaltung festgestellt werden, dass der Aussteller bzw. Dienstleister nicht genehmigte Fläche in der Halle nutzt (z.B. auch für Abfallentsorgung), wird diese Fläche nachträglich gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH in Rechnung gestellt.
    • Für die Nachberechnung wird die Gesamtbreite der nicht genehmigte Fläche als Grundlage genommen.
    • Der Aussteller bzw. der Dienstleister hat außerdem eine Strafgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zu zahlen.
 Standflächenabnahme und Nutzung – Klare Regeln für einen geordneten Messebetrieb
Nutzung nicht gebuchter Standfläche

Eine Erweiterung der Standfläche ohne Genehmigung ist nicht zulässig. Falls ein Aussteller eigenmächtig mehr Fläche beansprucht als ursprünglich gebucht, wird dies streng geahndet:
  • Nachträgliche Berechnung der zusätzlichen Fläche:
    • Pro begonnenem Quadratmeter werden 660,- € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Dabei wird die gesamte Breite des gebuchten Messestandes als Grundlage für die Berechnung herangezogen.
  • Strafgebühr für unerlaubte Flächennutzung:
    • Zusätzlich wird eine Strafgebühr von 1.000,- € zzgl. MwSt. fällig.


Wieso, weswegen und warum

Jede Standfläche wird vor Messebeginn geprüft, genehmigt und abgenommen. 
  • Dies stellt sicher, dass alle Stände den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen, Fluchtwege frei bleiben und eine sichere Nutzung der Veranstaltungsfläche gewährleistet ist.

Diese Regelung dient somit dazu, einen fairen Wettbewerb unter den Ausstellern zu gewährleisten und den geordneten Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen. Bitte beachten Sie daher, dass eine Erweiterung der Standfläche nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter möglich ist.

 
 
 
Nutzung nicht genehmigter Fläche in der Halle
Nutzt der Aussteller bzw. Dienstleister eine Fläche in der Halle ohne Genehmigung des Veranstalters werden nach Fesstellung 660,- € zzgl. MwSt. pro angefangenem m² erhoben, wobei die Gesamtbreite der Fläche als Berechnungsgrundlage genommen wird.
  • Der Aussteller bzw. Dienstleister hat außerdem in diesem Fall zusätzlich eine Strafgebühr in Höhe von 1.000,- € zzgl. MwSt. zu zahlen.
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Zukauf von Messen
Neben der eigenen Entwicklung neuer Themen sind wir immer daran interessiert, bestehende Messen in unser Portfolio aufzunehmen. Wir kommen gern mit Ihnen ins Gespräch, wenn es darum geht, Fach- und Publikumsmessen zu erwerben.

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Rechtlicher Hinweis
Wir überarbeiten kontinuierlich die in diesem Bereich angebotenen Informationen. Dennoch können sich die Angaben trotz sorgfältiger Prüfung ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
 


Unternehmen, die aus Kostengründen auf die Rekrutierung von Auszubildenden, Studenten oder Mitarbeitern verzichten, handeln ineffizient.
Dies gleicht dem Versuch, durch das Anhalten einer Uhr Zeit sparen zu wollen.“

Frans Louis Isrif
Geschäftsführer der mmm message messe & marketing GmbH