Das Verteilen und Verteilen lassen von Werbematerial bzw. das Betreiben von Akquise jeglicher
Art ohne Erlaubnis des Veranstalters ist nicht erlaubt.
Akquise jeglicher Art ist nur zur jeweiligen Veranstaltung angemeldeten Ausstellern erlaubt
auf der seitens des Ausstellers gemietete Standfläche.
Akquise für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen des Ausstellers außerhalb
des Standes ist somit auch untersagt.
Verstöße gegen diese Regelung (= Akquise OHNE Genehmigung)
haben zur Folge, dass das Entgelt für die Akquisemassnahme in Rechnung gestellt wird.
Diese Regelung gilt auch für Personen die als "Nicht-Aussteller" Akquise
während der Veranstaltung betreiben bzw. wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass Akquise auf der Messe betrieben wurde.