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AGB Tour


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Gesetzliche Feiertage und Brückentage geschlossen!

Damit es keine Diskussionen jeglicher Art gibt...Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir von unseren Regelungen nicht abweichen!

Unsere "Spielregeln"...

 
Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Parcours geregelt.

 

Stand 01.01.2025
© mmm message messe & marketing GmbH,  nachfolgend "mmm GmbH"

§ 1. Teilnahme Besucher der Messe
  1. Nutzer ist, wer auf der Messe als Besucher an der Online-Berufsfelder-Tour und/oder dem Online-Messe-Parcours teilnimmt.
  2. Der Nutzer ist berechtigt, die Leistungen des Portals im Rahmen der ihm vom Betreiber eingeräumten Zugriffsmöglichkeiten ordnungsgemäß zu nutzen. 


§ 2. Teilnahme Aussteller
  1. Ausstellern wird die Möglichkeit geboten mittels der Berufsfelder-Tour und/oder des Messeparcours mit den Teilnehmern unverbindlich in Kontakt zu treten.
  2. Aussteller werden für die Teilnahme freigeschaltet, wenn die reguläre Servicepflichtgebühr* bezahlt wurde und der Gesamtrechnungsbetrag rechtzeitig (= ohne Mahnungen) auf dem Konto der mmm GmbH eingegangen ist.
  3. Ein Recht auf Teilnahme des Ausstellers ist somit ausgeschlossen.
  4. Hat der Aussteller sich für eine Teilnahme entschieden und wurde er für die Teilnahme freigeschaltet so ist ein Rücktritt der Teilnahme nicht möglich.

* Anmerkung: Servicepflichtgebühr = "Servicepaket S"


§ 3. Gegenstand
  1. Gegenstand des Vertrages ist die Zugangsmöglichkeit zur Berufsfelder-Tour und/oder Messeparcours.
  2. Der Zugang besteht grundsätzlich zeitlich unbefristet und ist kostenlos.
  3. Der Betreiber bemüht sich, das Portal technisch so bereitzuhalten, dass der Zugriff stets möglich ist. Die inhaltliche und technische Ausgestaltung, insbesondere Form und Inhalt des Portals, liegen ausschließlich im Ermessen des Betreibers.
  4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, alle kostenfrei angebotenen Leistungen jederzeit einzustellen, einzuschränken, zu erweitern, zu ergänzen oder zu verbessern. 


§ 4. Haftung
  1. Gegenüber den Nutzern ist im Rahmen der gesetzlichen Die Haftung der Betreibers den Nutzern ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von Informationen und der Plattform.
  3. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit des Berufsfelder-Tour-Systems bzw. des Messeparcours-Systems ohne Unterbrechung sowie für Ausfälle, Unterbrechungen, Störungen oder Beendigung des Angebots.
  4. Der Nutzer stellt den Betreiber von jedweder Haftung und von allen Verpflichtungen, Ansprüchen und Aufwendungen frei, die sich aus Schäden ergeben, die aus der Nutzung der Plattform entstehen.


§ 5. Beendigung des Angebots

Es steht im freien Ermessen des Betreibers, das Berufsfelder-Tour-Angebot und/oder das Messeparcours-Angebot zu betreiben und auch jederzeit ohne Ankündigung einzustellen oder zu beschränken, aber auch zu ändern.


§ 6. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort für alle Rechtsverhältnisse aus diesem Vertrag ist Heidelberg.
  2. Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenverkauf.
  3. Die deutsche Fassung der Allgemeine Geschäftsbedingungen ist bei übersetzten Fassungen für die Auslegung bei Streitigkeiten allein maßgebend.
  4. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Ausstellern, die Kaufleute im Sinne des Gesetzes, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand Heidelberg vereinbart.
  5. Dasselbe gilt, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
 

§ 7. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen eines Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke in den Bestimmungen herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzudingen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben oder nach dem Sinn un Zweck des Vertrages und seinen späteren eventuellen Ergänzung gewollt hätten, wenn diesen Punkt bei Vertragsabschluss bedacht wäre. Berührt die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem in ihr festgelegten Maß der Leistung oder einer in ihr festgelegten Frist oder Termin der Leistung, so ist die Bestimmung mit einem bzw. einer dem ursprünglichen Maß oder der ursprünglichen Frist bzw. Termin am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß bzw. rechtlichen Zeit zu vereinbaren.
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Rechtlicher Hinweis
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Unternehmen, die aus Kostengründen auf die Rekrutierung von Auszubildenden, Studenten oder Mitarbeitern verzichten, handeln ineffizient.
Dies gleicht dem Versuch, durch das Anhalten einer Uhr Zeit sparen zu wollen.“

Frans Louis Isrif
Geschäftsführer der mmm message messe & marketing GmbH