§ 1. Teilnahme Besucher der Messe
- Nutzer ist, wer auf der Messe als Besucher an der Online-Berufsfelder-Tour und/oder dem Online-Messe-Parcours teilnimmt.
- Der Nutzer ist berechtigt, die Leistungen des Portals im Rahmen der ihm vom Betreiber eingeräumten Zugriffsmöglichkeiten
ordnungsgemäß zu nutzen.
§ 2. Teilnahme Aussteller
- Ausstellern wird die Möglichkeit geboten mittels der Berufsfelder-Tour und/oder des Messeparcours mit den Teilnehmern
unverbindlich in Kontakt zu treten.
- Aussteller werden für die Teilnahme freigeschaltet, wenn die reguläre Servicepflichtgebühr* bezahlt wurde
und der Gesamtrechnungsbetrag rechtzeitig (= ohne Mahnungen) auf dem Konto der mmm GmbH eingegangen ist.
- Ein Recht auf Teilnahme des Ausstellers ist somit ausgeschlossen.
- Hat der Aussteller sich für eine Teilnahme entschieden und wurde er für die Teilnahme freigeschaltet so ist
ein Rücktritt der Teilnahme nicht möglich.
* Anmerkung: Servicepflichtgebühr = "Servicepaket S"
§ 3.
Gegenstand
- Gegenstand des Vertrages ist die Zugangsmöglichkeit zur Berufsfelder-Tour
und/oder Messeparcours.
- Der Zugang besteht grundsätzlich zeitlich unbefristet und ist kostenlos.
- Der Betreiber bemüht sich, das Portal technisch so bereitzuhalten,
dass der Zugriff stets möglich ist. Die inhaltliche und technische Ausgestaltung, insbesondere Form und Inhalt des Portals,
liegen ausschließlich im Ermessen des Betreibers.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, alle kostenfrei angebotenen
Leistungen jederzeit einzustellen, einzuschränken, zu erweitern, zu ergänzen oder zu verbessern.
§ 4.
Haftung
- Gegenüber den Nutzern ist im Rahmen der gesetzlichen Die Haftung der Betreibers
den Nutzern ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Der Betreiber übernimmt keine Haftung
für den eventuellen Missbrauch von Informationen und der Plattform.
- Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit des Berufsfelder-Tour-Systems
bzw. des Messeparcours-Systems ohne Unterbrechung sowie für Ausfälle, Unterbrechungen, Störungen oder Beendigung
des Angebots.
- Der Nutzer stellt den Betreiber von jedweder Haftung und von allen Verpflichtungen, Ansprüchen
und Aufwendungen frei, die sich aus Schäden ergeben, die aus der Nutzung der Plattform entstehen.
§ 5. Beendigung des Angebots
Es steht im freien Ermessen des Betreibers, das Berufsfelder-Tour-Angebot und/oder das Messeparcours-Angebot zu betreiben
und auch jederzeit ohne Ankündigung einzustellen oder zu beschränken, aber auch zu ändern.
§ 6.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Rechtsverhältnisse aus diesem Vertrag ist Heidelberg.
- Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens
über den Internationalen Warenverkauf.
- Die deutsche Fassung der Allgemeine Geschäftsbedingungen ist bei übersetzten Fassungen für die Auslegung
bei Streitigkeiten allein maßgebend.
- Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Ausstellern, die Kaufleute im Sinne des Gesetzes, juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand Heidelberg vereinbart.
- Dasselbe gilt, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 7. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen eines Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke in den Bestimmungen herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische
Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzudingen.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben oder nach dem Sinn un Zweck des Vertrages und seinen späteren eventuellen
Ergänzung gewollt hätten, wenn diesen Punkt bei Vertragsabschluss bedacht wäre. Berührt die Nichtigkeit
einer Bestimmung auf einem in ihr festgelegten Maß der Leistung oder einer in ihr festgelegten Frist oder Termin der
Leistung, so ist die Bestimmung mit einem bzw. einer dem ursprünglichen Maß oder der ursprünglichen Frist
bzw. Termin am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß bzw. rechtlichen Zeit zu vereinbaren.