Der Kunde fördert die Durchführung des Vertrages, indem er die vereinbarten Mitwirkungspflichten (insbesondere die vor Erstellung der Lieferungen und Leistungen durch mmm GmbH innerhalb der Leistungsfristen notwendigen Prüfungen und Genehmigungen von Konzepten, Überreichungen von Texten, Vorlagen etc.) innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen erfüllt.
Die Teilnahme an Präsentationen durch Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch mmm GmbH erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen ein angemessenes Honorar, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von mmm GmbH für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält mmm GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so ist mmm GmbH berechtigt, die im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwerten. Dagegen ist der Kunde nicht berechtigt, diese Leistungen - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen, zu verbreiten oder an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe 50 % des Auftragswertes, welcher sich aus der konkreten Umsetzung der Aufgabenstellung der Präsentation ergibt, entspricht - mindestens jedoch 10.000,- Euro (zzgl. MwSt.) beträgt.