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AGB Marketingmaßnahmen

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Damit es keine Diskussionen jeglicher Art gibt...Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir von unseren Regelungen nicht abweichen!

Unsere "Spielregeln"...

Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Marketingmaßnahmen zwischen mmm message messe & marketing GmbH (nachfolgend „mmm GmbH") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") geregelt.
 
Stand 01.07.2011
  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch künftigen - Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich ihrer Geltung zustimmen.
  2. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
  3. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  4. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  5. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  1. Die Angebote von mmm GmbH sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von mmm GmbH als angenommen, sofern mmm GmbH nicht - etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass mmm GmbH den Auftrag annimmt. Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot beschriebenen Leistungen.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von mmm GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von mmm GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer von mmm GmbH. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  3. Sofern der Kunde die Leistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertrag selbst von mmm GmbH gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.
  4. Nachträgliche Auftragsänderungen können nur durchgeführt werden, wenn die Auftragsdurchführung dies noch zulässt. Bereits angefallene und durch die Änderungen bedingte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
  5. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an mmm GmbH auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden an mmm GmbH mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt mmm GmbH über den Inhalt ein Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Briefing nicht unverzüglich widerspricht.
  1. Termine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  2. Überschreitet mmm GmbH verbindliche Liefer- oder Leistungstermine, so obliegt es dem Kunden, mmm GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten oder eine der Beeinträchtigung entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder nach Maßgabe des § 9 Schadensersatz verlangen kann. Soweit ein Dauerschuldverhältnis begründet wurde, tritt an die Stelle des Rücktrittrechts das Recht zur vorzeitigen Kündigung. § 323 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
  3. mmm GmbH ist für Verzögerungen, die auf Umständen beruhen, die mmm GmbH nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Ausfall von Mitarbeitern oder technischen Einrichtungen ohne Verschulden von mmm GmbH), nicht verantwortlich. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die entsprechenden Zeiträume, in denen mmm GmbH aufgrund solcher Umstände an der Erbringung ihrer Leistungen gehindert ist. Gleiches gilt für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde von ihm geschuldete Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erbringt.
  4. mmm GmbH verwahrt alle ihr überlassenen oder von ihr angefertigten Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung des Endproduktes, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filme, Fotos und Reinzeichnungen über einen angemessenen Zeitraum mit der angemessenen Sorgfalt. Ein Anspruch des Kunden auf Verwahrung besteht nicht, kann jedoch im Einzelfall gesondert vereinbart werden. Für Beschädigungen haftet mmm GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorbenannten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
  5. Die Verpflichtung von mmm GmbH, Bedienungshandbücher für Software zu liefern, beschränkt sich darauf, diejenigen Unterlagen und Handbücher an den Abnehmer weiterzuleiten, die vom Hersteller der Komponenten zur Verfügung gestellt werden.
  6. Bei allen Druckaufträgen behält sich mmm GmbH Mehr- oder Minderlieferungen von max. 10 % der bestellten Auflage vor, wobei eine Mehrlieferung eine Preiserhöhung, eine Minderlieferung hingegen keine Reduktion des Honorars rechtfertigt.
  7. mmm GmbH steht von jedem realisierten Entwurf eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren zu. In der Regel sind dies 20 Exemplare. Bei Kleinstauflagen und sehr hochwertigen Produkten ist eine angemessene Anzahl bzw. ein geringfügiges Entgelt für die Überlassung von Belegexemplaren zu vereinbaren.
  8. Alle Leistungen von mmm GmbH sind vom Kunden nach Leistungserbringung zu überprüfen und Reklamationen innerhalb der vereinbarten Abnahmefrist schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Die Abnahme der Leistungen gilt als erfolgt, wenn der Kunde diese nicht schriftlich innerhalb der vereinbarten Abnahmefrist mit konkreten Fehlerbeschreibungen in einem Fehlerprotokoll verweigert.
  9. Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften des Leistungsgegenstandes berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränken und das Vorhandensein der Eigenschaft nicht von mmm GmbH garantiert oder zugesichert wurde oder für mmm GmbH erkennbar war, dass die vereinbarte Eigenschaft für den Kunden von besonderer Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung von ihr der Vertragszweck gefährdet würde.
  10. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Sache mit der Übergabe, beim Versand mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  11. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Sache auch beim Versand erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
  12. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.

 

Der Kunde fördert die Durchführung des Vertrages, indem er die vereinbarten Mitwirkungspflichten (insbesondere die vor Erstellung der Lieferungen und Leistungen durch mmm GmbH innerhalb der Leistungsfristen notwendigen Prüfungen und Genehmigungen von Konzepten, Überreichungen von Texten, Vorlagen etc.) innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen erfüllt.

  1. Der Kunde erklärt, alle Rechte (Eigentums- und Urheberrechte etc.) an Vorlagen und Texten, die er mmm GmbH übergibt, zu besitzen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat mmm GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  2. mmm GmbH versichert, die von ihr erstellten Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung von Rechten Dritter erstellt zu haben, also ohne in unzulässiger Weise das geistige Eigentum Dritter zu nutzen bzw. wettbewerbswidrige Handlungen zu begehen. Eine entsprechende Gewähr übernimmt mmm GmbH hierfür nicht.
  3. Die Arbeiten von mmm GmbH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als vereinbarter Zweck nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Im Zweifel erhält der Kunde mit Zahlung des vollständigen Honorars nur ein nichtausschließliches, einfaches und beschränktes Nutzungsrecht. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte sind zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei mmm GmbH.
  4. Die im Rahmen des Auftrages erarbeitete Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  5. mmm GmbH darf die von ihr entwickelten Arbeiten angemessen und branchenüblich signieren und öffentliche Leistungen anderen Kunden oder durch Teilnahme an Wettbewerben als Referenz benennen und präsentieren. mmm GmbH hat das Recht, insbesondere Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie alle Druckprodukte mit vollem Namen und Sitz der Firma in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit obengenannten Angaben zu versehen. Die Hinweise oder Vermerke, die Urheber-, Patent-, Firmen-, Namens-, Kennzeichen- oder sonstige Markenrechte betreffen, darf der Kunde weder von der von mmm GmbH gelieferten Software noch von einem etwa mitgelieferten Datenträger oder der Dokumentation der sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen entfernen, abdecken oder in sonstiger Weise ganz oder teilweise unterdrücken.
  6. Ist mmm GmbH mit der Erstellung eines kompletten Programms (individuelle Programmentwicklung) beauftragt, so ist mmm GmbH berechtigt, auch nach der Auslieferung das gesamte Programm oder Teile hiervon weiter zu verwenden.
  7. Alle Verteiler für Aufträge im Bereich PR sind grundsätzlich Eigentum von mmm GmbH. Sie werden nicht außer Haus gegeben, können jedoch vom Kunden eingesehen werden. Lediglich das Inhaltsverzeichnis der einzelnen Verteiler wird dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

Die Teilnahme an Präsentationen durch Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch mmm GmbH erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen ein angemessenes Honorar, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von mmm GmbH für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält mmm GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so ist mmm GmbH berechtigt, die im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwerten. Dagegen ist der Kunde nicht berechtigt, diese Leistungen - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen, zu verbreiten oder an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe 50 % des Auftragswertes, welcher sich aus der konkreten Umsetzung der Aufgabenstellung der Präsentation ergibt, entspricht - mindestens jedoch 10.000,- Euro (zzgl. MwSt.) beträgt.

  1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch mmm GmbH erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. mmm GmbH ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, leistet mmm GmbH für Mängel der Sachen zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzleistung erfolgen soll. mmm GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  5. Ist der Kunde Unternehmer, muss er mmm GmbH offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Empfang der Sache schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ist der Kunde Verbraucher, muss er mmm GmbH innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zur Bestellung der Sache bewogen, trifft ihn für seine Entscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht dem Unternehmen kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Will der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Sache beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Herstellungskosten der Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Sache. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Sache. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
  8. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  9. Wir weisen darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, übernehmen wir keine Gewährleistung dafür, dass die Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder bei dem Kunden vorhandener Software zusammenarbeitet.
  10. mmm GmbH übernimmt keine Haftung für die technische Eignung der Hardware des Kunden für die vom Kunden für seine Zwecke verwendete Software. Die Frage der Eignung der EDV-Umgebung für Zwecke des Abnehmers fällt in dessen Risikobereich und ist nicht Geschäftsgrundlage des Vertrages.
  11.  Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung der Firma mmm GmbH ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so ist mmm GmbH von der Haftung vollständig freigestellt.
  12. Im Bereich des Hosting kann mmm GmbH als Provider oder ein Subprovider von mmm GmbH für Störungen innerhalb des Internets oder Kommunikationsnetzes, inklusive deren Ausfall oder deren Überlastung, keinesfalls haftbar gemacht werden.
  1. Der Honoraranspruch von mmm GmbH für jede einzelne Leistung entsteht, sobald diese erbracht wurde. Werden Arbeiten in Teilen erledigt, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann mmm GmbH Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
  2. Die Preise von mmm GmbH schließen - falls eine Versendung notwendig oder vereinbart werden sollte - Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Künstlersozialabgaben, Verwertungsrechte, Zölle oder sonstige - auch nachträglich entstehende - Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.
  3. mmm GmbH wird bei Aufträgen an Werbeträger (Off- und Online-Medien) - unter Berücksichtigung von tariflichen Rabatten, Boni und Skonti - Voraus-Rechnungen an den Kunden stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vornehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schaltungstermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen mmm GmbH entsteht dadurch nicht. Alle mit den Werbeträgern erfolgenden finanziellen Transaktionen werden ausschließlich von mmm GmbH vorgenommen.
  4. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung, insbesondere dann, wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den ursprünglichen Betrag um mehr als 20 % übersteigen. In diesem Falle wird mmm GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
  5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  2. Der Kunde ist bei Buchung verantwortlich für die korrekten Angaben der Rechnungsanschrift. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit EUR 45,00 zzgl. MwSt. berechnet.
  3. Mit Ablauf von 14 Tagen kommt der Kunde in Verzug. 
  4. Ab Verzugsbeginn hat der Kunde für die Entgeltforderung Verzugszinsen zu leisten. Verzugszinsen werden mit fünf Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBL. I S. 1242) berechnet. mmm GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen. 
  1. Eine automatische Sperrung der Ausstellerdaten im Internet wird vorgenommen, wenn die termingerecht zugestellte Rechnung gemäß vorgegebenem Zahlungsziel nicht beglichen wurde.
  2. Bei Zahlungseingang gibt das Buchungssystem einen Code an das Internet-Verwaltungssystem weiter. Die Sperrung wird dann nach einer Frist automatisch wieder aufgehoben (1. Mahnung: Frist = 7 Tage; 2. Mahnung: Frist = 15 Tage; 3. Mahnung: Frist = 30 Tage).
  1. Soweit nicht einzelvertraglich weitergehende Vertraulichkeitspflichten vereinbart sind, sind beide Parteien zur Geheimhaltung aller ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen über den Geschäftsbetrieb des anderen, insbesondere Interna, Geschäftsgeheimnisse und Kunden, die bei Anlegung eines vernünftigen kaufmännischen Maßstabes als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind, verpflichtet.
  2. Soweit sie Dritte zur Erfüllung der Aufgaben heranziehen, verpflichten sich diese zu gleicher Sorgfalt.
  3. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
  4. Der Aussteller erkennt an, dass die Verletzung der Geheimhaltungspflicht einen irreparablen Schaden und Vermögensnachteil nach sich ziehen kann.
  5. Der Aussteller verpflichtet sich, für jeden Einzelfall der Verletzung der Geheimhaltungspflicht eine  Konventionalstrafe gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zu zahlen.
  6. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen.
  7. Liegt ein Dauerverstoß vor, so gilt jede begonnene Kalenderwoche als eigener Verstoß.
  8. Die Geltendmachung eines über die Konventionalstrafe hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  1. Soweit mmm GmbH Eigentum insbesondere an technischen Sachen hat oder erwirbt, behält sich mmm GmbH bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich mmm GmbH das Eigentum an Sachen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die insbesondere technische Sachen pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Sache, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Sache unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Sache sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  4. mmm GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herausgabe der Ware zu verlangen.
  5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  6. Die Be- und Verarbeitung der Sache durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für mmm GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

 

  1. Erfüllungsort für alle Rechtsverhältnisse aus diesem Vertrag ist Heidelberg. Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenverkauf. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Anbietern, die Kaufleute im Sinne des Gesetzes, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand Heidelberg vereinbart. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
  3. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
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