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Damit es keine Diskussionen jeglicher Art gibt...Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir von unseren Regelungen nicht abweichen!

Unsere "Spielregeln"...

Vertrag ab dem 15.06.2020
Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Veranstaltungsteilnahme zwischen mmm message messe & marketing GmbH (nachfolgend „mmm GmbH") und dem Aussteller geregelt.

Stand: 15.06.2020
  1. Eine virtuelle Messe ist eine Messe, die ohne körperliche Anwesenheit der Beteiligten über ein digitales Medium durchgeführt wird und bei der die Interaktion zwischen Besuchern und Ausstellern ausschließlich unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel (z.B. Online-Chat) stattfindet.
  2. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Verhältnis zwischen der mmm GmbH und Teilnehmern der virtuellen Freischaltungen und gelten für alle - auch künftigen - Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen ausschließlich.
  3. Mitarbeiter der mmm GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, oder Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.
  4. Die Angebote der mmm GmbH sind freibleibend.
  5. Verträge mit dem Aussteller gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens der mmm GmbH als angenommen.
  6. Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen.
  7. Bei der Anmeldung gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Teilnahmegebühren gemäß Gebührenverzeichnis und Gebühren für die Service-Pakete sowie Leistungen Dritter.
    • Die Teilnahmegebühren gemäß Gebührenverzeichnis werden unsererseits bereits im Vorfeld mit 50 % subventioniert für die Aussteller, die eigene Ausbildungs- und/oder eigene Studien- und/oder eigene Jobmöglichkeiten auf der Veranstaltung anbieten.
    • Im Falle, dass der Aussteller Subvestitonsberechtigt ist wird die Subventionierung bis 6 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung (= 1. Aufbautag der "Face-to-Face Messe") gewährleistet.
    • Für andere Anbieter bzw. Dienstleister gilt die Teilnahmegebühr ohne Subventionierung.
    • Diese Regelung gilt auch für Aussteller die...
      • als Interessenvertretung für ihre Mitgliedsunternehmen auf der Veranstaltung vertreten sind;
      • als Gemeinschaftsstand für eine Branche auf der Veranstaltung vertreten sind.
  8. Im Falle, dass die Veranstaltung für andere Zwecke bzw. zusätzlich für andere Zwecke genutzt wird als vereinbart, werden Gebühren und Maßnahmen gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH in Rechnung gestellt.
    • Diese Regelung gilt auch, wenn eine Zweckentfremdung nicht nur während der Messe sondern auch im Nachhinein festgestellt wird.
  9. Bestandteile dieser AGB sind
 
  • das Gebührenverzeichnis der mmm GmbH;
  • das Erstattungsverzeichnis der mmm GmbH;
  • die AGB Anzeigenflächen der mmm GmbH;
  • die Datenschutzbestimmungen gemäß DS-GVO der mmm GmbH
 
  1. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Ausstellers erkennen wir nicht an. Dies gilt auch, soweit seitens des Ausstellers auf abweichende Bedingungen im Rahmen von Aufträgen, bei der Entgegennahme oder Inanspruchnahme von Leistungen, bei Zahlungen oder sonst im Rahmen der Kommunikation hingewiesen wird.
  2. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Ausstellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
  3. Wir erkennen abweichende Bedingungen des Ausstellers auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Ausstellers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
  1. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt mit dem Anmeldeformular.
  2. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und mit einer rechtsgültigen Unterschrift versehen sein.
  3. Die Anmeldung hat zu erfolgen unter der Angabe des beim jeweiligen Finanzamt geführten Namen bzw. dem wie beim Handelsregister/Vereinsregister geführten. Dieser Name wird für alle Publikationen übernommen.
  4. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Anmeldeformulars bzw. der Auftragsbestätigung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mmm GmbH als verbindlich anerkannt.
  5. Der Hauptaussteller haftet in diesem Falle als Gesamtschuldner.
  6. Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch für die mmm GmbH nicht bindend.
  7. Erfolgt die Anmeldung nach dem jeweiligen Redaktionsschluß, ist eine Übernahme der Daten bei einer eventl. Printpublikation in Flyer und/oder Printmedien nicht möglich. Die Daten können dementsprechend nur Online publiziert werden. Deadline für den Redaktionsschuß ist 2 Monaten vor den jeweiligen Messebeginn.
  1. Die Zulassung erfolgt durch die schriftliche Buchungsbestätigung.
  2. Innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung erhält der Aussteller seitens der mmm GmbH eine Buchungsbestätigung.
  3. Durch die Buchungsbestätigung wird ein Teilnahmevertrag zwischen dem Aussteller und der mmm GmbH rechtsverbindlich abgeschlossen, sofern nichts schriftliches Abweichendes vereinbart wurde. 
  4. Im Falle, dass der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweicht, müssen Beanstandungen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung schriftlich erfolgen, andernfalls gilt sie als genehmigt.
Ein Konkurrenzauschluss wird seitens der mmm GmbH nicht gewährt.
Eine digitale Teilnahme steht grundsätzlich nur als Ganzes und nur einen Vertragspartner (Aussteller) zur Verfügung. "Mitaussteller" sind nicht zugelassen.
Die rechtzeitig geleistete Zahlung des Gesamtbetrages bzw. aller Forderungen der mmm GmbH VOR Messebeginn ist Voraussetzung für die Veranstaltungsteilnahme.
Rabatte werden nicht gewährt.
  1. Eine Förderung der Veranstaltung eines Ausstellers durch Dritte ist seitens des Ausstellers selbständig beim Förderer vor Anmeldung zu beantragen.
  2. Die mmm GmbH wird bei der Rechnungslegung nicht überprüfen, ob eine Förderung gewährleistet wird.
  3. Im Falle, dass der Aussteller seitens Dritter gefördert wird, wird die Förderung seitens der mmm GmbH nicht als Abzugsposition bzw. Rabatt gewährt.
  4. Die Förderung ist direkt mit dem Förderer abzurechnen.
  5. Wird eine Förderung nicht gewährleistet  bzw. im Nachhinein nicht gewährleistet, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Schadenersatz.
  1. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner.
  2. Zahlungen sind ohne Abzüge an die mmm GmbH an eine der auf der Rechnung aufgedruckten Bankverbindungen zu zahlen.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  4. Der Aussteller ist alleinverantwortlich für den rechtzeitigen Eingang des Rechnungsgesamtbetrages.
  5. Scheckzahlungen sind nicht zulässig. Wird ein Scheck eingereicht werden Gebühren gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH auch nachträchlich zusätzlich in Rechnung gestellt.
  6. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich gegenüber der mmm GmbH geltend gemacht werden.
  7. Rechnungen werden grundsätzlich in der Online-Standverwaltung des Ausstellers als PDF hinterlegt. Dieses Verfahren gilt auch für Mahnungen bzw. Stornierungen der Rechnung.
    • Im Falle, dass der Aussteller seine Rechnung als elektronische Rechnung wünscht, wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH pro Rechnung erhoben.
    • Müssen Rechnungsdaten in ein ausstellereigenes System übertragen werden, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH pro Rechnung erhoben.
  8. Der Aussteller wird per E-Mail über die in der Standverwaltung hinterlegte Rechnung/Mahnung/Stornierung informiert.
  9. Werden die Rechnungen/Mahnungen/Stornierung seitens des Ausstellers heruntergeladen, werden seitens des Online-Standverwaltungssystems Datum, Uhrzeit sowie IP-Adresse registriert, damit die mmm GmbH den Nachweis erbringen kann, dass der Aussteller die Rechnungen/Mahnungen/Stornierung erhalten hat.
  10. Die mmm GmbH ist berechtigt, eine Vorauszahlung für Veranstalungsdienstleistungen zu verlangen.
  11. Informationspflicht des Ausstellers: Der Aussteller verpflichtet sich die mmm GmbH sofort schriftlich (per Einschreiben) in Kenntnis zu setzen, wenn...
    • ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde bzw. wird;
    • ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrenz mangels Masse abgelehnt wurde;
    • der Aussteller sich in der Liquidation befindet oder
    • der Aussteller Zahlungsschwierigkeiten hat.
  12. Bei der Rechnungslegung übernehmen wir nur die Angaben des Ausstellers (Daten, Leistungsempfänger, Bestellnummer, SAP-Nummer, Lieferantennummer etc.), welche der Aussteller ausdrücklich auf den Anmeldeformularen der mmm GmbH gemacht hat.
    • Sonstige Bestellangaben auf ausstellereigenen Bestellformularen werden unsererseits ignoriert.
Der Aussteller ist bei Buchung verantwortlich für die korrekten Angaben der Rechnungsanschrift.
  1. Nachträgliche Neuausstellung einer Rechnung werden gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zusätzlich je neu ausgestellter Rechnung in Rechnung gestellt. .
  2. Soweit nach Rechnungsstellung der Aussteller einen geänderten Rechnungsempfänger mitteilt und um die Ausstellung einer neuen Rechnung nachsucht, ändert die Neuerstellung der Rechnung nach den neuen Vorgaben des Ausstellers nichts an der Fälligkeit der Erstrechnung. Die Fälligkeit und die Bestimmungen zum Verzug richten sich weiterhin nach dem Termin der erst erstellten Rechnung. Die schon in Lauf gesetzten Zahlungsfristen bestehen fort.
Wird die Rechnung gesplittet, wird ab der 2. Rechnung pro "Splittungsrechnung" eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zusätzlich in Rechnung gestellt.
Im Falle, dass der Aussteller seine Rechnung auf dem postalischen Wege wünscht, wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH erhoben. Grundsätzlich wird per Einschreiben verschickt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  1. Liegt eine Veranstaltungsleistung vor, ist ausländischen Ausstellern eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer auszustellen.
  2. Aussteller aus einem EU-Mitgliedsstaat müssen zusätzlich ihre zugeteilte und gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwenden.
  3. Liegt keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, wird die jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer angerechnet.
  4. Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung ist, dass der Aussteller die erforderlichen Buch- und Belegnachweise ordnungsgemäß VOR Rechnungslegung erbringt.
  5. Die Rechnung wird inkl. MwSt. ausgestellt, wenn der "ausländische Aussteller"
    • einen Sitz in Deutschland hat bzw.
    • in einem deutschen Handelsregister registriert ist bzw.
    • in Deutschland einen Umsatzsteuer Identifikationsnummer zugeteilt bekommen hat.
  1. Bis zur Zulassung der schriftlich erfolgten Anmeldung seitens der mmm GmbH ist ein Rücktritt möglich. Für den Rücktritt wird eine Gebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH erhoben
  2. Bei einem Rücktritt seitens des Ausstellers werden Teilnahmegebühren nicht erstattet.
  1. Die mmm GmbH ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn über das Vermögen des Ausstellers ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet bzw. mangels Masse eingestellt wurde. Der Aussteller hat die mmm GmbH unverzüglich zu unterrichten.
  2. Die mmm GmbH ist außerdem zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Aussteller trotz zweifacher Mahnung offen stehende Rechnungsbeträge nicht bezahlt. In diesem Fall ist eine Rücktrittsgebühr von 100 Prozent der Standmiete seitens des Ausstellers zu entrichten.
  1. Die unnötige Erstellung von Mahnungen verursacht auch bei uns Kosten, die wir mittels einer Standard-Servicegebühr weiterberechnen. Mahngebühren werden NICHT erhoben! Verzugszinsen werden gemäß Gebührenverzeichnis p.a. über dem geltenden Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBL. I S. 1242) berechnet.
    • Erste Mahnung: kostenlos (interner Vermerk);
    • Zweite Mahnung: unabhängig vom Rechnungsbetrag - Standard-Servicegebühr 65,- € + Zinsen;
    • Dritte Mahnung: unabhängig vom Rechnungsbetrag - Standard-Servicegebühr 130,- € + Zinsen.
  2. Die Überweisung eines Teilbetrages des jeweiligen Gesamtbetrages der Mahnstufe 2 bzw. Mahnstufe 3 wird als Teilzahlung betrachtet.
  3. Wird eine fällige Forderung auch nach Mahnung  nicht ausgeglichen, werden alle Forderungen sofort fällig.


Mahnwesen - wenn wir leider mahnen müssen - im Ausstellerverwaltungssystem:

Sie werden bei Ausstellung einer Mahnung automatisch systemseitig auf das Minimalpaket zurückgestuft.
  • Mahnstufe 1:
    Zahlungseingang nach Mahnstufe 1: Rückstufung wird automatisch aufgehoben. Interner Vermerk.
  • Mahnstufe 2 und 3:
    Nach Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrages (= inkl. Servicegebühr und Zins bei der 2. bzw. 3. Mahnung) wird die Rückstufung systemseitig automatisch aufgehoben. Interner Vermerk.

Im Minimalpaket stehen folgende Eingabemöglichkeiten NICHT zur Verfügung:
  • Kontakt-E-Mail;
  • Zusätzliche Infos;
  • Aktuelle Angebote und
  • sonstige Leistungspakete (VIP-Paket etc.).
  1. Die Überweisung eines Teilbetrages der jeweiligen Gesamtrechnung wird als Teilzahlung betrachtet.
  2. Im Falle, dass wir Mahnen müssen gehören die Standard-Servicegebühren sowie Zinsen zur Gesamtrechnung.
  1. Ab Fälligkeit sind Zinsen gemäß Gebührenverzeichnis p.a. über dem geltenden Basiszinssatz zu zahlen, sofern der Aussteller Kaufmann ist.
  2. Falls die mmm GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.
  3. Dem Aussteller bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher seitens der mmm GmbH nicht anerkannter Gegenansprüche des Ausstellers und die Aufrechnung mit solchen ist nicht statthaft.
  5. Die mmm GmbH kann bei Verzug des Ausstellers vom Vertrag zurücktreten und neben dem Verzugsschaden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  1. Aufrechnungsrechte stehen dem Aussteller nur dann zu, wenn seine rechtskräftig bestätigten Gegenansprüche festgestellt und seitens der mmm GmbH anerkannt sind.
  2. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
  1. Eine automatische Sperrung der Ausstellerdaten im Internet wird vorgenommen, wenn die termingerecht zugestellte Rechnung gemäß vorgegebenem Zahlungsziel nicht beglichen wurde. Die Sperrung wird nach Zahlungseingang des Gesamtbetrages (inkl. eventuelle Servicegebühren und Zinsen bei Mahnungen) entsprechend aufgehoben.
  2. Eine Komplettsperrung der Ausstellerdaten im Internet wird zusätzlich seitens der mmm GmbH vorgenommen, wenn der gebuchte Stand auf der jeweiligen Messe vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung ganz oder auch nur teilweise abgebaut oder geräumt wird.
  3. Eine Löschung der Ausstellerdaten wird außerdem vorgenommen, wenn die gebuchte Messe seitens des Ausstellers storniert wird.
  4. Für die endgültige Löschung der Daten wird eine zusätzliche Gebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH erhoben.
  1. Soweit nicht einzelvertraglich weitergehende Vertraulichkeitspflichten vereinbart sind, sind beide Parteien zur Geheimhaltung aller ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen über den Geschäftsbetrieb des anderen, insbesondere Interna, Geschäftsgeheimnisse und Kunden, die bei Anlegung eines vernünftigen kaufmännischen Maßstabes als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind, verpflichtet.
  2. Soweit sie Dritte zur Erfüllung der Aufgaben heranziehen, verpflichten sich diese zu gleicher Sorgfalt.
  3. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
  4. Der Aussteller erkennt an, dass die Verletzung der Geheimhaltungspflicht einen irreparablen Schaden und Vermögensnachteil nach sich ziehen kann.
  5. Der Aussteller verpflichtet sich, für jeden Einzelfall der Verletzung der Geheimhaltungspflicht eine  Konventionalstrafe gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zu zahlen.
  6. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen.
  7. Liegt ein Dauerverstoß vor, so gilt jede begonnene Kalenderwoche als eigener Verstoß.
  8. Die Geltendmachung eines über die Konventionalstrafe hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  1. Die Datenschutzerklärung der mmm GmbH gemäß DS-GVO ist Bestandteil der AGB.
  2. Das Sammeln von Daten auf der Veranstaltung, etwa im Rahmen von Gewinnspielen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der mmm GmbH und muss mit den gesetzlichen Vorgaben gemäß DS-GVO im Einklang stehen.
  3. Der Aussteller sichert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der DS-GVO zu und stellt die mmm GmbH von Forderungen Dritter diesbezüglich frei.
  4. Der Aussteller ist verpflichtet, die Anforderungen der geltenden Datenschutzbestimmungen in eigener Verantwortlichkeit einzuhalten. Dies umfasst neben der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses auch eigene Datenverarbeitungszwecke, soweit diese über den virtuellen Messestand im Zusammenhang mit der virtuellen Messe und des jeweils vereinbarten Leistungspakets verfolgt werden sollen. Dies umfasst ggf. auch die Pflicht zum Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO mit der mmm gmbH.
  5. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses verarbeitet die mmm gmbH verschiedene personenbezogene Daten zu verschiedenen Zwecken (Vertragsdurchführung, berechtigtes Interesse, wie z.B. Werbung, soweit gesetzlich zulässig) und ist insoweit selbst für die Einhaltung von Anforderungen der geltenden Datenschutzbestimmungen verantwortlich. Im Hinblick auf die bestehenden Informationspflichten wird insoweit auf die Datenschutzbestimmungen der mmm GmbH verwiesen.
  1. Die Datenpublikation wird ausschließlich über das Internet zur Verfügung gestellt.
  2. Während der Publikationsdauer gewährleistet die mmm GmbH eine Verfügbarkeit der Daten am Übergabepunkt in Höhe von 95 % pro Monat.
  3. Geplante Wartungen finden außerhalb des Zeitfensters von 7.00 Uhr bis 24.00 Uhr (MEZ) statt. Notfallwartungen, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, werden auf das Notwendige begrenzt und durchgeführt.
  4. Die mmm GmbH übernimmt keine Garantie und macht keine Zusicherungen in Bezug auf die Erreichbarkeit zu bestimmten Zeiten oder/und Verfügbarkeit des Publikationsplattforms über das Internet.
  5. Die mmm GmbH übernimmt die mmm keine Haftung für Nichteinhaltung der Verfügbarkeit des Publikationsplattforms, insbesondere nicht für Ausfälle, die von der mmm GmbH nicht direkt zu vertreten sind, insbesondere externe DNS und Routingprobleme, Angriffe auf die Netz- bzw. Mailinfrastruktur der mmm GmbH (DDoS/Viren) und Ausfälle von Teilen des Internets.
  1. Die Auswahl der Publikationsdaten ist in der Verantwortlichkeit des Ausstellers.
  2. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Gestaltung, Verbesserungen oder Erweiterungen des Portals.
  3. Die mmm gmbH ist jederzeit berechtigt, technische Änderungen am Portal vorzunehmen, soweit diese für den Aussteller zumutbar, zur Wahrung des Datenschutzes, der IT-Sicherheit oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich sind.
  1. Der Aussteller gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten sowie die verlinkte(n) Zielseite(n) weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.
  2. Der Aussteller stellt die mmm GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gemäß Punkt 1 frei und verpflichtet sich, der mmm GmbH in diesem Umfang alle etwaigen in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden zu ersetzen.
  1. Die mmm GmbH ist berechtigt, Publikationsdaten zurückzuweisen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen, oder wenn die Darstellung der Publikationsdaten der mmm GmbH aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere die Darstellung von Publikationsdaten, die gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen, rechtsradikale Inhalte aufweisen oder auf diese verweisen, technisch und/oder qualitativ erheblich unzureichend gestaltet oder in sonstiger Weise geeignet sind, die mmm GmbH und/oder deren Messeplattform in einem negativen Licht darzustellen bzw. das Vertrauen Dritter in die mmm GmbH bzw. in deren Messeplattform erheblich zu beeinträchtigen.
  2. Auch während der Darstellung der Publikationsdaten ist die mmm GmbH jederzeit berechtigt, die Publikationsdaten unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Aussteller zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Publikationsdaten und/oder verlinkte Zielseiten gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen oder wenn die Darstellung der Publikationsdaten der mmm GmbH aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Punkt 1 gilt entsprechend.
  3. Im Fall der Punkt 1 steht es dem Aussteller frei, der mmm GmbH neue bzw. geänderte Publikationsdaten zur Verfügung zu stellen, welche den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Ausstellers. Im Fall der Punkt 2 wird der Aussteller unverzüglich entweder den vertragsgemäßen Zustand der Publikationsdaten bzw. der verlinkten Zielseite herstellen, andere Publikationsdaten oder einen anderen Link zur Verfügung stellen oder die Vertragsgemäßheit des derzeitigen Zustands nachweisen.
  4. Die mmm GmbH wird die gemäß Punkt 2 vorgenommenen Maßnahmen einstellen, sobald der Aussteller der mmm GmbH nachweist, dass entweder der vertragsgemäße Zustand wiederhergestellt oder der bestehende Zustand vertragsgemäß ist.
  5. Die Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der Vergütung bleibt von der Vornahme von Maßnahmen gemäß Punkt 1 und/oder 2 unberührt.
  1. Der Aussteller wird die verlinkten Zielseiten während der Dauer des Vertrags abrufbar halten.
  2. Der Aussteller wird die mmm GmbH unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Publikationsdaten gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.
  3. Stellt der Aussteller Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies der mmm GmbH unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail) mitteilen.
  4. Der Aussteller haftet gemäß den gesetzlichen Regelungen für sämtliche Schäden, die der mmm GmbH aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Ausstellers durch diesen entstehen.
  1. Der Aussteller räumt der mmm gmbH ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich bis 1 Monat ab Ende der Datenpublikation beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Publikationsdaten ein.
  2. Die vorgenannte Rechteeinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung der Publikationsdaten, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist.
  1. Die mmm GmbH haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
  2. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die mmm GmbH bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen der mmm GmbH herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet die mmm GmbH unbeschränkt.
  3. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Aussteller vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  4. Die mmm GmbH haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erkennt der Aussteller diese Publikationsbedingungen der mmm GmbH für die jeweilige Veranstaltung an.
  1. Erfüllungsort für alle Rechtsverhältnisse aus diesem Vertrag ist Heidelberg.
  2. Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenverkauf.
  3. Die deutsche Fassung der Allgemeine Geschäftsbedingungen ist bei übersetzten Fassungen für die Auslegung bei Streitigkeiten allein maßgebend.
  4. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Ausstellern, die Kaufleute im Sinne des Gesetzes, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand Heidelberg vereinbart.
  5. Dasselbe gilt, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Alle Ansprüche des Ausstellers gegen die mmm GmbH sind schriftlich geltend zu machen.
  3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen aus Beweiszwecken der schriftlichen Bestätigung durch die mmm GmbH.
  4. Eine Weitergabe der personenbezogenen Kundendaten an Dritte erfolgt nicht. Eine Weitergabe der Kundendaten an öffentliche Stellen, wie Strafverfolgungsbehörden und Gerichte erfolgt ausschließlich auf schriftliche Vorlage einer vollstreckbaren behördlichen oder gerichtlichen Anordnung und/oder nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen, soweit eine Verpflichtung hierzu besteht. 
  5. Wird festgestellt, dass eine Teilnahme an einer unserer Messen, eine Kooperation vorgetäuscht und/oder mit unseren Namen geworben wird, so erlauben wir uns für die Täuschung eine Rechnung Gemäß Gebührenverzeichnis vorlegen zu dürfen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Anzeige zu erstatten.
  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Alle Ansprüche des Ausstellers gegen die mmm GmbH sind innerhalb 14 Tagen schriftlich geltend zu machen.
  3. Abweichungen von diesen Publikationsbedingungen bedürfen aus Beweiszwecken der schriftlichen Bestätigung durch die mmm GmbH.
  4. Eine Weitergabe der personenbezogenen Kundendaten an Dritte erfolgt nicht. Eine Weitergabe der Kundendaten an öffentliche Stellen, wie Strafverfolgungsbehörden und Gerichte erfolgt ausschließlich auf schriftliche Vorlage einer vollstreckbaren behördlichen oder gerichtlichen Anordnung und/oder nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen, soweit eine Verpflichtung hierzu besteht. 
  5. Wird festgestellt, dass eine Teilnahme an einer unserer Veranstaltungen, eine Kooperation vorgetäuscht und/oder mit unseren Namen geworben wird, so erlauben wir uns für die Täuschung eine Rechnung Gemäß Gebührenverzeichnis vorlegen zu dürfen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Anzeige zu erstatten.
Sollte eine der Bestimmungen eines Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke in den Bestimmungen herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausellediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzudingen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Sollte eine der Bestimmungen eines Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke in den Bestimmungen herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausellediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzudingen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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