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Unsere "Spielregeln"...

Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermarktung von Werbemittel zwischen mmm message messe & marketing GmbH (nachfolgend „mmm GmbH") und dem Auftraggeber geregelt.
 
Stand: 01.12.2015

 

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermarktung aller Werbemittel in der messebegleitenden Publikation und der Website azubitage.de bzw. kabijo.de sowie der Nutzung der Angebotsbörsen innerhalb der seitens der mmm GmbH zur Verfügung gestellten Webseiten.
  2. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten sowohl für den Print- als auch den Onlinebereich für alle genannten Angebotssparten gleichermaßen, es sei denn, dass in einer Bestimmung ausdrücklich nur auf ein bestimmtes Angebot Bezug genommen wird. Unter den Begriff Werbemittel fällt sämtliches Material (Werbung, Angebote, Informationen, Links, etc.), welche der Kunde zu veröffentlichen beabsichtigt.
  3. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch künftigen - Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen ausschließlich.
  4. Mitarbeiter der mmm GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, oder Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.
  5. Die Angebote der mmm GmbH sind freibleibend.
  6. Verträge mit dem Auftraggeber gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens der mmm GmbH als angenommen.
  7. Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen.
  8. Bestandteil dieser AGB ist das Gebührenverzeichnis der mmm GmbH.
  1. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an.
  2. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
  3. Wir erkennen abweichende Bedingungen des Auftraggebers auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggeber den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
  1. Für die rechtzeitige, vollständige, fehlerfreie und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Lieferung der notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstigen Materialien ist der Auftraggeber verantwortlich.
  2. Die Materialien müssen spätestens 7 Werktage vor dem von mmm GmbH verbindlich genannten Anzeigenschluss bei mmm GmbH bzw. ihrem jeweiligen Vertragspartner vorliegen.
  3. Das Material muss sich für den vereinbarten Zweck, insbesondere der gebuchten Art und Größe nach, eignen.
  4. Kosten für erforderliche Änderungen an gelieferten Materialien werden nach Aufwand kalkuliert und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 
  5. Im Falle, dass eine Anzeige im Auftrag des Auftraggebers ausgetauscht bzw. aktualisiert werden muss wird eine Gebühr gemäß Gebührenverzeichnis pro Austausch demAuftraggeber in Rechnung gestellt.
  1. Der Auftraggeber haftet für die Beschaffenheit der eingereichten Materialien, der technischen Unbedenklichkeit der Dateien und für sämtliche Anzeigeninhalte.
  2. Der Auftraggeber garantiert, bei der Gestaltung der Werbemittel die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen einzuhalten.
  1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Inhalte der Anzeigen nicht gegen geltendes deutsches Recht, behördliche Verbote und die guten Sitten verstoßen oder die Rechte Dritter beeinträchtigen.
  2. mmm GmbH ist berechtigt, Anzeigen, die einen derartigen Verstoß oder Beeinträchtigung darstellen, oder Links, die zu derartigen Inhalten führen, ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu nehmen.
Probeabzüge werden nicht geliefert.  
Ein Konkurrenzauschluss wird seitens der mmm GmbH nicht gewährt.
  1. mmm GmbH übernimmt keine Haftung für Sachschäden, es sei denn, ihr selbst, ihrem gesetzlichen Vertreter oder ihrem Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und soweit es sich um Personenschäden handelt.
  3. Im Falle, dass die Publikation kostenlos in der messebegleitenden Publikation übernommen wird hat der Auftraggeber bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige kein Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige.
  4. Dasselbe gilt für Abweichungen betreffend Passer und Farbgebung, bedingt durch die Drucktechnik.
  1. Es gelten die bei Auftragseingang gültigen Preise und Bedingungen der mmm GmbH.
  2. AE-Provision wird nicht gewährt
  3. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  1. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen.
  2. Für eine Stornierung von Aufträgen fallen je nach Zeitpunkt folgende Stornierungskosten an:
    • Für eine Stornierung bis zu 4 Wochen vor Anzeigenpublikation 80 % der Auftragssumme;
    • Für eine Stornierung ab 4 Wochen vor Anzeigenpublikation 90 % der Auftragssumme.
  3. Im Falle, dass eine Publikation seitens der mmm GmbH nicht erstellt wird, werden die bereits gebuchten Aufträge storniert. Eine Schadensersatzforderung seitens des Auftraggebers kann nicht geltend gemacht werden.
  1. Für die Aufnahme von Werbemittel an bestimmten Plätzen in der Messebegleitende Publikation wird seitens der mmm GmbH keine Gewähr geleistet.
  2. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
  3. Platzierungswünsche gelten nur als Bedingung, wenn sie so bestätigt werden und der Preiszuschlag berechnet wird.
  4. Bei Schwierigkeiten kann die mmm GmbH auf Platzierungsvorschriften verzichten. Die mmm GmbH verzichtet in diesem Falle auf den Preiszuschlag.
  5. Aus der Nichteinhaltung der Platzierungsvorschrift kann gegenüber dem mmm GmbH kein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden.
Anzeigen werden als solche von der mmm GmbH deutlich kenntlich gemacht.
  1. Beilagenaufträge sind für die mmm GmbH erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
  2. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
  3. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  1. Ist das Werbemittel des Auftraggebers eine Anzeige, wird er kostenlos in die jeweilige messebegleitende Publikation übernommen, wenn die Buchung des Werbemittels vor Redaktionsschluss vorliegt.
  2. Die  messebegleitende Publikation wird entweder als Messemagazin, Messekompass  oder als Flyer herausgegeben. Umfang und Maße werden seitens der mmm GmbH festgelegt.
  3. Der Auftraggeber zahlt für eine Veröffentlichung seiner Werbemittel auf der seitens der mmm GmbH zur Verfügung gestellten Webseite für einen Erscheinungszeitraum ab Buchung bis zum Ende der der jeweiligen Veranstaltung, es sei denn der Erscheinungszeitraum wird entsprechend festgelegt.
  4. Die Online-Werbung auf den Seiten der mmm GmbH wird über einen Ad-Server gesteuert (Rotation) und skaliert.
  5. Fehlerhafte oder fehlende Kontrollabdrucke ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nicht abweichendes vereinbart wurde.
  1. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, jederzeit eine ganz fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu garantieren.
  2. Die mmm GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit.
  3. Als höhere Gewalt gelten unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung zu vertreten sind.
  4. Zu diesen Ereignissen zählen vorallem rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern und sonstige technische Störungen.
  5. Für den Auftraggeber ergeben sich keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen der mmm GmbH, sofern dieser die Ausfälle nicht zu verantworten hat.
  1. Der Auftraggeber hat das veröffentlichete Werbemittel im Internet unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  2. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige des Mangels, so gilt  die Veröffenlichung als genehmigt.
  3. Versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen ab deren Entdeckung der mmm GmbH gegenüber schriftlich anzuzeigen.
  4. Für die Fristberechnung gelten die Vorschriften des BGB.
  5. Die Ausschlussfrist gilt nicht für Ansprüche, die sich auf ein vorsätzliches oder arglistiges Verhalten der mmm GmbH stützen.
  1. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Auftraggeber gleichwohl Schuldner.
  2. Zahlungen sind ohne Abzüge an die mmm GmbH, D- 69126 Heidelberg an eine der auf der Rechnung aufgedruckten Bankverbindungen zu zahlen.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  4. Scheckzahlungen sind nicht zulässig.
  5. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich gegenüber der mmm GmbH geltend gemacht werden.
  6. Rechnungen werden grundsätzlich in der Online-Standverwaltung des Auftraggebers als PDF hinterlegt. Dieses Verfahren gilt auch für Mahnungen bzw. Stornierungen der Rechnung.
  7. Der Auftraggeber wird per E-Mail über die in der Standverwaltung hinterlegte Rechnung/Mahnung/Stornierung informiert.
  8. Werden die Rechnungen/Mahnungen/Stornierung seitens des Auftraggebers heruntergeladen, werden seitens des Online-Standverwaltungssystems Datum, Uhrzeit sowie IP-Adresse registriert, damit die mmm GmbH den Nachweis erbringen kann, dass der Auftraggeber die Rechnungen/Mahnungen/Stornierung erhalten hat.
  9. Im Falle, dass der Auftraggeber das jeweilige Dokument innerhalb von 7 Tagen nicht sichtet, wird dem Auftraggeber eine Erinnerungsmail zugesandt.
  10. Die mmm GmbH ist berechtigt, eine Vorauszahlung für Messedienstleistungen zu verlangen.
Der Auftraggeber ist bei Buchung verantwortlich für die korrekten Angaben der Rechnungsanschrift.
  • Nachträgliche Neuausstellung einer Rechnung werden gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • Soweit nach Rechnungsstellung der Aussteller einen geänderten Rechnungsempfänger mitteilt und um die Ausstellung einer neuen Rechnung nachsucht, ändert die Neuerstellung der Rechnung nach den neuen Vorgaben des Auftraggebers nichts an der Fälligkeit der Erstrechnung. Die Fälligkeit und die Bestimmungen zum Verzug richten sich weiterhin nach dem Termin der erst erstellten Rechnung. Die schon in Lauf gesetzten Zahlungsfristen bestehen fort.
Wird die Rechnung gesplittet, wird ab der 2. Rechnung pro "Splittungsrechnung" eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zusätzlich in Rechnung gestellt.
Im Falle, dass der Auftraggeber seine Rechnung auf dem postalischen Wege wünscht, wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH erhoben. Grundsätzlich wird per Einschreiben verschickt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  1. Liegt eine Veranstaltungsleistung vor, ist ausländischen Auftraggebern eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer auszustellen.
  2. Auftraggeber aus einem EU-Mitgliedsstaat müssen zusätzlich ihre zugeteilte und gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwenden.
  3. Liegt keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, wird die jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer angerechnet.
  4. Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung ist, dass der Auftraggeber die erforderlichen Buch- und Belegnachweise ordnungsgemäß VOR Rechnungslegung erbringt.
  1. Die Erstellung von Mahnungen verursacht auch bei der mmm GmbH Kosten, die dem Auftraggeber weiterberechnet werden.
  2. Mit Erstellung der 2. Mahnung wird eine Standard-Servicegebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH (unabhängig vom Rechnungsbetrag) erhoben sowie Zinsen in Rechnung gestellt.
  3. Mit Erstellung der 3. Mahnung wird eine Standard-Servicegebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH (unabhängig vom Rechnungsbetrag) erhoben sowie Zinsen in Rechnung gestellt.
  4. Sollte nach der 3. Mahnung kein fristgemäßer Zahlungseingang des Gesamtbetrages (Rechnungsbetrag + Standard-Servicegebühr + Zinsen) zu verzeichnen sein, wird automatisch nach Fristende ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gemäß ZPO gestellt. Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Schuldners.
  5. Wird eine fällige Forderung auch nach Mahnung  nicht ausgeglichen, werden alle Forderungen sofort fällig.
Die Überweisung eines Teilbetrages der jeweiligen Gesamtrechnung wird als Teilzahlung betrachtet.
  1. Ab Fälligkeit sind Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten p.a. über dem geltenden Basiszinssatz zu zahlen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
  2. Falls die mmm GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.
  3. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher seitens der mmm GmbH nicht anerkannter Gegenansprüche des Auftraggebers und die Aufrechnung mit solchen ist nicht statthaft.
  5. Die mmm GmbH kann bei Verzug des Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und neben dem Verzugsschaden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  1. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine rechtskräftig bestätigten Gegenansprüche festgestellt und seitens der mmm GmbH anerkannt sind.
  2. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
  1. Eine automatische Sperrung der Ausstellerdaten im Internet wird vorgenommen, wenn die termingerecht zugestellte Rechnung gemäß vorgegebenem Zahlungsziel nicht beglichen wurde.
  2. Bei Zahlungseingang gibt das Buchungssystem einen Code an das Internet-Verwaltungssystem weiter. Die Sperrung wird dann nach einer Frist automatisch wieder aufgehoben:
    • 1. Mahnung: Frist = 7 Tage;
    • 2. Mahnung: Frist = 15 Tage;
    • 3. Mahnung: Frist = 30 Tage.
  3. Sollte nach der 3. Mahnung kein fristgemäßer Zahlungseingang des Gesamtbetrages (Rechnungsbetrag + Mahngebühr + Zinsen) zu verzeichnen sein, ist die mmm GmbH berechtigt, alle Daten des Auftraggebers endgültig im Internet-Verwaltungssystem zu löschen.
  4. Für die endgültige Löschung der Daten wird eine zusätzliche Gebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH erhoben.
  5. Eine Löschung der Auftraggeberdaten wird außerdem vorgenommen, wenn die gebuchte Messe seitens de Ausstellers storniert wird.
  1. Soweit nicht einzelvertraglich weitergehende Vertraulichkeitspflichten vereinbart sind, sind beide Parteien zur Geheimhaltung aller ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen über den Geschäftsbetrieb des anderen, insbesondere Interna, Geschäftsgeheimnisse und Kunden, die bei Anlegung eines vernünftigen kaufmännischen Maßstabes als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind, verpflichtet.
  2. Soweit sie Dritte zur Erfüllung der Aufgaben heranziehen, verpflichten sich diese zu gleicher Sorgfalt.
  3. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
  4. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Verletzung der Geheimhaltungspflicht einen irreparablen Schaden und Vermögensnachteil nach sich ziehen kann.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Einzelfall der Verletzung der Geheimhaltungspflicht eine  Konventionalstrafe gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zu zahlen.
  6. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen.
  7. Liegt ein Dauerverstoß vor, so gilt jede begonnene Kalenderwoche als eigener Verstoß.
  8. Die Geltendmachung eines über die Konventionalstrafe hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  1. Erfüllungsort für alle Rechtsverhältnisse aus diesem Vertrag ist Heidelberg.
  2. Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenverkauf.
  3. Die deutsche Fassung der Allgemeine Geschäftsbedingungen ist bei übersetzten Fassungen für die Auslegung bei Streitigkeiten allein maßgebend.
  4. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Auftraggebern, die Kaufleute im Sinne des Gesetzes, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand Heidelberg vereinbart.
  5. Dasselbe gilt, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine der Bestimmungen eines Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in eine solche Bestimmung umzudeuten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  3. Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen die mmm GmbH sind schriftlich geltend zu machen.
  4. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen aus Beweiszwecken der schriftlichen Bestätigung durch die mmm GmbH.
  5. Eine Weitergabe der personenbezogenen Kundendaten an Dritte erfolgt nicht. Eine Weitergabe der Kundendaten an öffentliche Stellen, wie Strafverfolgungsbehörden und Gerichte erfolgt ausschließlich auf schriftliche Vorlage einer vollstreckbaren behördlichen oder gerichtlichen Anordnung und/oder nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen, soweit eine Verpflichtung hierzu besteht. 
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