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Damit es keine Diskussionen jeglicher Art gibt...Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir von unseren Regelungen nicht abweichen!

Unsere "Spielregeln"...

 
Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermarktung von Werbemittel zwischen mmm message messe & marketing GmbH (nachfolgend „mmm GmbH") und dem Auftraggeber geregelt.
 

Stand: 01.12.2015
© mmm message messe & marketing GmbH,  nachfolgend "mmm GmbH"

 

§ 1. Geltungsbereich
  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermarktung aller Werbemittel in der messebegleitenden Publikation und der Website azubitage.de bzw. kabijo.de sowie der Nutzung der Angebotsbörsen innerhalb der seitens der mmm GmbH zur Verfügung gestellten Webseiten.
  2. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten sowohl für den Print- als auch den Onlinebereich für alle genannten Angebotssparten gleichermaßen, es sei denn, dass in einer Bestimmung ausdrücklich nur auf ein bestimmtes Angebot Bezug genommen wird. Unter den Begriff Werbemittel fällt sämtliches Material (Werbung, Angebote, Informationen, Links, etc.), welche der Kunde zu veröffentlichen beabsichtigt.
  3. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch künftigen - Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen ausschließlich.
  4. Mitarbeiter der mmm GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, oder Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.
  5. Die Angebote der mmm GmbH sind freibleibend.
  6. Verträge mit dem Auftraggeber gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens der mmm GmbH als angenommen.
  7. Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen.
  8. Bestandteil dieser AGB ist das Gebührenverzeichnis der mmm GmbH.


§ 2.  Abweichende Bedingungen des Auftraggebers
  1. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an.
  2. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
  3. Wir erkennen abweichende Bedingungen des Auftraggebers auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggeber den Auftrag vorbehaltlos ausführen.


§ 3. Material und Einreichungsfrist
  1. Für die rechtzeitige, vollständige, fehlerfreie und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Lieferung der notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstigen Materialien ist der Auftraggeber verantwortlich.
  2. Die Materialien müssen spätestens 7 Werktage vor dem von mmm GmbH verbindlich genannten Anzeigenschluss bei mmm GmbH bzw. ihrem jeweiligen Vertragspartner vorliegen.
  3. Das Material muss sich für den vereinbarten Zweck, insbesondere der gebuchten Art und Größe nach, eignen.
  4. Kosten für erforderliche Änderungen an gelieferten Materialien werden nach Aufwand kalkuliert und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 
  5. Im Falle, dass eine Anzeige im Auftrag des Auftraggebers ausgetauscht bzw. aktualisiert werden muss wird eine Gebühr gemäß Gebührenverzeichnis pro Austausch dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.


§ 4. Haftung für eingereichte Materialien
  1. Der Auftraggeber haftet für die Beschaffenheit der eingereichten Materialien, der technischen Unbedenklichkeit der Dateien und für sämtliche Anzeigeninhalte.
  2. Der Auftraggeber garantiert, bei der Gestaltung der Werbemittel die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen einzuhalten.


§ 5. Gesetzes- und sittenwidrige Inhalte
  1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Inhalte der Anzeigen nicht gegen geltendes deutsches Recht, behördliche Verbote und die guten Sitten verstoßen oder die Rechte Dritter beeinträchtigen.
  2. Die mmm GmbH ist berechtigt, Anzeigen, die einen derartigen Verstoß oder Beeinträchtigung darstellen, oder Links, die zu derartigen Inhalten führen, ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu nehmen.


§ 6. Probeabzüge

Probeabzüge werden nicht geliefert.  


§ 7. Konkurrenzauschluss

Ein Konkurrenzauschluss wird seitens der mmm GmbH nicht gewährt.


§ 8. Haftungsbeschränkung
  1. Die mmm GmbH übernimmt keine Haftung für Sachschäden, es sei denn, ihr selbst, ihrem gesetzlichen Vertreter oder ihrem Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und soweit es sich um Personenschäden handelt.
  3. Im Falle, dass die Publikation kostenlos in der messebegleitenden Publikation übernommen wird hat der Auftraggeber bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige kein Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige.
  4. Dasselbe gilt für Abweichungen betreffend Passer und Farbgebung, bedingt durch die Drucktechnik.


§ 9. Preise
  1. Es gelten die bei Auftragseingang gültigen Preise und Bedingungen der mmm GmbH.
  2. AE-Provision wird nicht gewährt
  3. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.


§ 10. Stornierung
  1. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen.
  2. Für eine Stornierung von Aufträgen fallen je nach Zeitpunkt folgende Stornierungskosten an:
    • Für eine Stornierung bis zu 4 Wochen vor Anzeigenpublikation 80 % der Auftragssumme;
    • Für eine Stornierung ab 4 Wochen vor Anzeigenpublikation 90 % der Auftragssumme.
  3. Im Falle, dass eine Publikation seitens der mmm GmbH nicht erstellt wird, werden die bereits gebuchten Aufträge storniert. Eine Schadensersatzforderung seitens des Auftraggebers kann nicht geltend gemacht werden.


§ 11. Anzeigenpositionen
  1. Für die Aufnahme von Werbemittel an bestimmten Plätzen in der Messebegleitende Publikation wird seitens der mmm GmbH keine Gewähr geleistet.
  2. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
  3. Platzierungswünsche gelten nur als Bedingung, wenn sie so bestätigt werden und der Preiszuschlag berechnet wird.
  4. Bei Schwierigkeiten kann die mmm GmbH auf Platzierungsvorschriften verzichten. Die mmm GmbH verzichtet in diesem Falle auf den Preiszuschlag.
  5. Aus der Nichteinhaltung der Platzierungsvorschrift kann gegenüber dem mmm GmbH kein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden.


§12. Kenntlichmachung als Anzeige

Anzeigen werden als solche von der mmm GmbH deutlich kenntlich gemacht.



§ 13. Beilagen
  1. Beilagenaufträge sind für die mmm GmbH erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
  2. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
  3. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.


§ 14. Veröffentlichung
  1. Ist das Werbemittel des Auftraggebers eine Anzeige, wird er kostenlos in die jeweilige messebegleitende Publikation übernommen, wenn die Buchung des Werbemittels vor Redaktionsschluss vorliegt.
  2. Die  messebegleitende Publikation wird entweder als Messemagazin, Messekompass  oder als Flyer herausgegeben. Umfang und Maße werden seitens der mmm GmbH festgelegt.
  3. Der Auftraggeber zahlt für eine Veröffentlichung seiner Werbemittel auf der seitens der mmm GmbH zur Verfügung gestellten Webseite für einen Erscheinungszeitraum ab Buchung bis zum Ende der der jeweiligen Veranstaltung, es sei denn der Erscheinungszeitraum wird entsprechend festgelegt.
  4. Die Online-Werbung auf den Seiten der mmm GmbH wird über einen Ad-Server gesteuert (Rotation) und skaliert.
  5. Fehlerhafte oder fehlende Kontrollabdrucke ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nicht abweichendes vereinbart wurde.


§ 15. Verfügbarkeit von Werbeträger und Werbemittel
  1. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, jederzeit eine ganz fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu garantieren.
  2. Die mmm GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit.
  3. Als höhere Gewalt gelten unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung zu vertreten sind.
  4. Zu diesen Ereignissen zählen vorallem rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern und sonstige technische Störungen.
  5. Für den Auftraggeber ergeben sich keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen der mmm GmbH, sofern dieser die Ausfälle nicht zu verantworten hat.


§ 16. Mängelanzeige
  1. Der Auftraggeber hat das veröffentlichete Werbemittel im Internet unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  2. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige des Mangels, so gilt  die Veröffenlichung als genehmigt.
  3. Versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen ab deren Entdeckung der mmm GmbH gegenüber schriftlich anzuzeigen.
  4. Für die Fristberechnung gelten die Vorschriften des BGB.
  5. Die Ausschlussfrist gilt nicht für Ansprüche, die sich auf ein vorsätzliches oder arglistiges Verhalten der mmm GmbH stützen.


§ 17. Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen
  1. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner.
  2. Zahlungen sind ohne Abzüge an die mmm GmbH an eine der auf der Rechnung aufgedruckten Bankverbindungen zu zahlen.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  4. Der Aussteller ist alleinverantwortlich für den rechtzeitigen Eingang des Rechnungsgesamtbetrages.
  5. Scheckzahlungen sind nicht zulässig. Wird ein Scheck eingereicht werden Gebühren gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH auch nachträglich zusätzlich in Rechnung gestellt.
  6. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich gegenüber der mmm GmbH geltend gemacht werden.
  7. Rechnungen werden grundsätzlich in der Online-Standverwaltung des Ausstellers als PDF hinterlegt. Dieses Verfahren gilt auch für Mahnungen bzw. Stornierungen der Rechnung.
    • Im Falle, dass der Aussteller seine Rechnung als elektronische Rechnung wünscht, wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH pro Rechnung erhoben.
    • Müssen Rechnungsdaten in ein ausstellereigenes System übertragen werden, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH pro Rechnung erhoben.
  8. Der Aussteller wird per E-Mail über die in der Standverwaltung hinterlegte Rechnung/Mahnung/Stornierung informiert.
  9. Werden die Rechnungen/Mahnungen/Stornierung seitens des Ausstellers heruntergeladen, werden seitens des Online-Standverwaltungssystems Datum, Uhrzeit sowie IP-Adresse registriert, damit die mmm GmbH den Nachweis erbringen kann, dass der Aussteller die Rechnungen/Mahnungen/Stornierung erhalten hat.
  10. Die mmm GmbH ist berechtigt, eine Vorauszahlung für Veranstaltungsdienstleistungen zu verlangen.
  11. Informationspflicht des Ausstellers: Der Aussteller verpflichtet sich die mmm GmbH sofort schriftlich (per Einschreiben) in Kenntnis zu setzen, wenn...
    • ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde bzw. wird;
    • ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde;
    • der Aussteller sich in der Liquidation befindet oder
    • der Aussteller Zahlungsschwierigkeiten hat.
  12. Bei der Rechnungslegung übernehmen wir nur die Angaben des Ausstellers (Daten, Leistungsempfänger, Bestellnummer, SAP-Nummer, Lieferantennummer etc.), welche der Aussteller ausdrücklich auf den Anmeldeformularen der mmm GmbH gemacht hat.
    • Sonstige Bestellangaben auf ausstellereigenen Bestellformularen werden unsererseits ignoriert.


§ 18. Rechnungsanschrift

Der Auftraggeber ist bei Buchung verantwortlich für die korrekten Angaben der Rechnungsanschrift.


§ 19. Nachträglicher Neuausstellung einer Rechnung
  1. Nachträgliche Neuausstellung einer Rechnung werden gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zusätzlich je neu ausgestellter Rechnung in Rechnung gestellt.
  2. Soweit nach Rechnungsstellung der Aussteller einen geänderten Rechnungsempfänger mitteilt und um die Ausstellung einer neuen Rechnung nachsucht, ändert die Neuerstellung der Rechnung nach den neuen Vorgaben des Ausstellers nichts an der Fälligkeit der Erstrechnung. Die Fälligkeit und die Bestimmungen zum Verzug richten sich weiterhin nach dem Termin der erst erstellten Rechnung. Die schon in Lauf gesetzten Zahlungsfristen bestehen fort.



§ 20. Rechnungssplittung
Wird die Rechnung gesplittet, wird ab der 2. Rechnung pro "Splittungsrechnung" eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zusätzlich in Rechnung gestellt.



§ 21. Rechnung auf dem postalischen Wege, X-Rechnung
  • Im Falle, dass der Aussteller seine Rechnung auf dem postalischen Wege wünscht, wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH pro Rechnung erhoben. Grundsätzlich wird per Einschreiben verschickt.
  • Müssen Rechnungsdaten in ein ausstellereigenes System übertragen werden, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH pro Rechnung erhoben.



§ 22. Umsatzbesteuerung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.



§ 23. Steuerbefreiung bei ausländischen Auftraggebern
  1. Liegt eine Veranstaltungsleistung vor, ist ausländischen Ausstellern eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer auszustellen.
  2. Aussteller aus einem EU-Mitgliedsstaat müssen zusätzlich ihre zugeteilte und gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwenden.
  3. Liegt keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, wird die jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer angerechnet.
  4. Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung ist, dass der Aussteller die erforderlichen Buch- und Belegnachweise ordnungsgemäß VOR Rechnungslegung erbringt.
  5. Die Rechnung wird inkl. MwSt. ausgestellt, wenn der "ausländische Aussteller"
    • einen Sitz in Deutschland hat bzw.
    • in einem deutschen Handelsregister registriert ist bzw.
    • in Deutschland einen Umsatzsteuer Identifikationsnummer zugeteilt bekommen hat.

§ 24. Mahnungen
  1. Die unnötige Erstellung von Mahnungen verursacht auch bei uns Kosten, die wir mittels einer Standard-Servicegebühr weiterberechnen. Mahngebühren werden NICHT erhoben! Verzugszinsen werden gemäß Gebührenverzeichnis p.a. über dem geltenden Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBL. I S. 1242) berechnet.
    • Erste Mahnung: kostenlos;
    • Zweite Mahnung: unabhängig vom Rechnungsbetrag - Standard-Servicegebühr 65,- € + Zinsen;
    • Dritte Mahnung: unabhängig vom Rechnungsbetrag - Standard-Servicegebühr 130,- € + Zinsen.
  2. Die Überweisung eines Teilbetrages des jeweiligen Gesamtbetrages der Mahnstufe 2 bzw. Mahnstufe 3 wird als Teilzahlung betrachtet.
  3. Wird eine fällige Forderung auch nach Mahnung  nicht ausgeglichen, werden alle Forderungen sofort fällig.



§ 25. Teilzahlungen
  1. Die Überweisung eines Teilbetrages der jeweiligen Gesamtrechnung wird als Teilzahlung betrachtet.
  2. Im Falle, dass wir Mahnen müssen gehören die Standard-Servicegebühren sowie Zinsen zur Gesamtrechnung.


§ 26. Verzug und Verzugszinsen
  1. Ab Fälligkeit sind Zinsen gemäß Gebührenverzeichnis p.a. über dem geltenden Basiszinssatz zu zahlen, sofern der Aussteller Kaufmann ist.
  2. Falls die mmm GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.
  3. Dem Aussteller bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher seitens der mmm GmbH nicht anerkannter Gegenansprüche des Ausstellers und die Aufrechnung mit solchen ist nicht statthaft.
  5. Die mmm GmbH kann bei Verzug des Ausstellers vom Vertrag zurücktreten und neben dem Verzugsschaden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.


§ 27. Aufrechnung und Zurückhaltung
  1. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine rechtskräftig bestätigten Gegenansprüche festgestellt und seitens der mmm GmbH anerkannt sind.
  2. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.


§ 28. Geheimhaltung
  1. Soweit nicht einzelvertraglich weitergehende Vertraulichkeitspflichten vereinbart sind, sind beide Parteien zur Geheimhaltung aller ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen über den Geschäftsbetrieb des anderen, insbesondere Interna, Geschäftsgeheimnisse und Kunden, die bei Anlegung eines vernünftigen kaufmännischen Maßstabes als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind, verpflichtet.
  2. Soweit sie Dritte zur Erfüllung der Aufgaben heranziehen, verpflichten sich diese zu gleicher Sorgfalt.
  3. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
  4. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Verletzung der Geheimhaltungspflicht einen irreparablen Schaden und Vermögensnachteil nach sich ziehen kann.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Einzelfall der Verletzung der Geheimhaltungspflicht eine  Konventionalstrafe gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zu zahlen.
  6. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen.
  7. Liegt ein Dauerverstoß vor, so gilt jede begonnene Kalenderwoche als eigener Verstoß.
  8. Die Geltendmachung eines über die Konventionalstrafe hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.


§ 29. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort für alle Rechtsverhältnisse aus diesem Vertrag ist Heidelberg.
  2. Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenverkauf.
  3. Die deutsche Fassung der Allgemeine Geschäftsbedingungen ist bei übersetzten Fassungen für die Auslegung bei Streitigkeiten allein maßgebend.
  4. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Ausstellern, die Kaufleute im Sinne des Gesetzes, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand Heidelberg vereinbart.
  5. Dasselbe gilt, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
 


§ 30. Schlussbestimmungen
  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Alle Ansprüche des Ausstellers gegen die mmm GmbH sind innerhalb 14 Tagen schriftlich geltend zu machen.
  3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen aus Beweiszwecken der schriftlichen Bestätigung durch die mmm GmbH.
  4. Eine Weitergabe der personenbezogenen Kundendaten an Dritte erfolgt nicht. Eine Weitergabe der Kundendaten an öffentliche Stellen, wie Strafverfolgungsbehörden und Gerichte erfolgt ausschließlich auf schriftliche Vorlage einer vollstreckbaren behördlichen oder gerichtlichen Anordnung und/oder nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen, soweit eine Verpflichtung hierzu besteht. 
  5. Wird festgestellt, dass eine Teilnahme an einer unserer Veranstaltungen, eine Kooperation vorgetäuscht und/oder mit unseren Namen geworben wird, so erlauben wir uns für die Täuschung eine Rechnung Gemäß Gebührenverzeichnis vorlegen zu dürfen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Anzeige zu erstatten.
  6. Die mmm GmbH ist berechtigt, die AGB nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie zu Laufzeit und Kündigung. Anpassungen oder Ergänzungen können vorgenommen werden, wenn dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich sind. Insbesondere kann dies der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB betroffen sind. Widerspricht der Aussteller den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, durch die mmm GmbH im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist, nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Aussteller wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Aussteller rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Aussteller den geänderten AGB, so steht die mmm GmbH ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zu. Die mmm GmbH hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Ausstellers in Textform auszuüben.



§ 31. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen eines Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke in den Bestimmungen herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzudingen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben oder nach dem Sinn un Zweck des Vertrages und seinen späteren eventuellen Ergänzung gewollt hätten, wenn diesen Punkt bei Vertragsabschluss bedacht wäre. Berührt die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem in ihr festgelegten Maß der Leistung oder einer in ihr festgelegten Frist oder Termin der Leistung, so ist die Bestimmung mit einem bzw. einer dem ursprünglichen Maß oder der ursprünglichen Frist bzw. Termin am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß bzw. rechtlichen Zeit zu vereinbaren.


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Rechtlicher Hinweis
Wir überarbeiten kontinuierlich die in diesem Bereich angebotenen Informationen. Dennoch können sich die Angaben trotz sorgfältiger Prüfung ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
 


Unternehmen, die aus Kostengründen auf die Rekrutierung von Auszubildenden, Studenten oder Mitarbeitern verzichten, handeln ineffizient.
Dies gleicht dem Versuch, durch das Anhalten einer Uhr Zeit sparen zu wollen.“

Frans Louis Isrif
Geschäftsführer der mmm message messe & marketing GmbH