Für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung einer Konventionalstrafe
in Höhe der regulären Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 1.000,- €. Weiterhin sind gewährte Rabatte,
Subventionierungen bzw. Sponsoringaktionen bei einem nicht erfolgtem oder verspäteten Abbau nach Abbauenden seitens des
Ausstellers in voller Höhe zu erstatten.
- Muß der Abbau seitens einem Dienstleister erfolgen sind die vollen Kosten seitens des Ausstellers zu tragen. Für
den zusätzlichen Aufwand werden seitens der mmm GmbH 750,- € Organisationspauschale erhoben.