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Kurz und bündig: Unerlaubte Flächenutzung

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  • Freitag - 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr

                  



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Gesetzliche Feiertage und Brückentage geschlossen!
Was Sie wissen müssen bei einer nichtgenehmigten Flächennutzung

Damit es keine Diskussionen jeglicher Art gibt...Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir von unseren Regelungen nicht abweichen!

Unerlaubte Flächennutzung in der Halle

Unerlaubte Flächennutzung
   Unerlaubte Flächennutzung
Rechnung nachträglich: 11 m² Flächennutzung + Strafgebühr   Rechnung nachträglich: 11 m² Flächennutzung + Strafgebühr

Die Kosten:
  • 11 m² * 260,- € Fremdnutzungsgebühr + 1.000,- € Strafgebühr
 
Die Kosten:
  • 11 m² * 260,- € Fremdnutzungsgebühr + 1.000,- € Strafgebühr
Gesamtkosten (nachträglich) 3.860,- € zzgl. MwSt. Gesamtkosten (nachträglich) 3.860,- € zzgl. MwSt.
     
Die mmm GmbH ist Hallenmieter! Die Nutzung von Flächen in der Halle ohne Erlaubnis des Veranstalters ist kein Kavaliersdelikt.
 
 
Unerlaubte Flächennutzung    Unerlaubte Flächennutzung
Rechnung nachträglich: 11 m² Flächennutzung + Strafgebühr [Das Absttellen der Flyer ist übrigens auch nicht erlaubt!]

Die Kosten:
  • 11 m² * 260,- € Fremdnutzungsgebühr + 1.000,- € Strafgebühr
 
Gesamtkosten (nachträglich) 3.860,- € zzgl. MwSt.    
     
Die mmm GmbH ist Hallenmieter! Die Nutzung von Flächen in der Halle ohne Erlaubnis des Veranstalters ist kein Kavaliersdelikt.
 
 
 
Unerlaubte Flächennutzung
Rechnung nachträglich: 9 m² Flächennutzung + Strafgebühr

Die Kosten:
  • 9 m² * 260,- € Fremdnutzungsgebühr + 1.000,- € Strafgebühr
 
Gesamtkosten (nachträglich) 3.340,- € zzgl. MwSt.    
     
Die mmm GmbH ist Hallenmieter! Die Nutzung von Flächen in der Halle ohne Erlaubnis des Veranstalters ist kein Kavaliersdelikt.
 
 

Unerlaubte Flächennutzung "hinter der Wand"

Unerlaubte Flächennutzung    Unerlaubte Flächennutzung
Rechnung nachträglich: 4 m² Flächennutzung + Abfallentsorgung + Strafgebühr   Rechnung nachträglich: 15 m² Flächennutzung + Strafgebühr

Die Kosten:
  • 2 m³ * 450,- € Abfallentsorgung + 1.000,- € Strafgebühr  sowie
  • 4 m² * 260,- € Fremdnutzungsgebühr + 1.000,- € Strafgebühr
 
Die Kosten:
  • 15 m² * 260,- € Fremdnutzungsgebühr + 1.000,- € Strafgebühr
Gesamtkosten (nachträglich) 4.460,- € zzgl. MwSt. Gesamtkosten (nachträglich) 4.900,- € zzgl. MwSt.
     
Die mmm GmbH ist Hallenmieter! Die Nutzung von Flächen in der Halle ohne Erlaubnis des Veranstalters ist kein Kavaliersdelikt.
 
 

Wir können über alles reden, aber VORHER! Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir von unseren AGB nicht abweichen.

  1. Nutzung nicht gebuchte Standfläche
    Der Aussteller ist nur berechtigt, die bei der Anmeldung gebuchte Standfläche zu nutzen.
    • Sollte während der Laufzeit der Präsenzveranstaltung festgestellt werden, dass der Aussteller weitere nicht seitens des Ausstellers gebuchte Fläche (z.B. eine Standvergrößerung) in der Halle nutzt, wird diese Fläche nachträglich gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH in Rechnung gestellt.
    • Für die Nachberechnung wird die Gesamtbreite der regulär gebuchten Standfläche als Grundlage genommen.
    • Der Aussteller hat außerdem eine Strafgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zu zahlen.
  2. Nutzung nicht genehmigter Fläche in der Halle
    Die Nutzung von Flächen in der Halle seitens Aussteller bzw. Dienstleister ist nur möglich mit schriftlicher Genehmigung der mmm GmbH.
    • Sollte während der Laufzeit der Präsenzveranstaltung festgestellt werden, dass der Aussteller bzw. Dienstleister nicht genehmigte Fläche in der Halle nutzt (z.B. auch für Abfallentsorgung), wird diese Fläche nachträglich gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH in Rechnung gestellt.
    • Für die Nachberechnung wird die Gesamtbreite der nicht genehmigte Fläche als Grundlage genommen.
    • Der Aussteller bzw. der Dienstleister hat außerdem eine Strafgebühr gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH zu zahlen.
Nutzung nicht gebuchter Standfläche
Erweitert der Aussteller seine Standfläche - ohne Genehmigung des Veranstalters - werden nach Fesstellung 660,- € zzgl. MwSt. pro angefangenem m² erhoben, wobei die Gesamtbreite des gebuchten Messestandes als Berechnungsgrundlage genommen wird.
  • Der Aussteller hat außerdem in diesem Fall zusätzlich eine Strafgebühr in Höhe von 1.000,- € zzgl. MwSt. zu zahlen.
 
 
Nutzung nicht genehmigter Fläche in der Halle
Nutzt der Aussteller bzw. Dienstleister eine Fläche in der Halle ohne Genehmigung des Veranstalters werden nach Fesstellung 660,- € zzgl. MwSt. pro angefangenem m² erhoben, wobei die Gesamtbreite der Fläche als Berechnungsgrundlage genommen wird.
  • Der Aussteller bzw. Dienstleister hat außerdem in diesem Fall zusätzlich eine Strafgebühr in Höhe von 1.000,- € zzgl. MwSt. zu zahlen.
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Rechtlicher Hinweis
Die in diesem Bereich angebotenen Informationen werden unsererseits kontinuierlich überarbeitet. Die Angaben können sich jedoch trotz aller Sorgfalt zwischenzeitlich geändert haben.
Eine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden.