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Unsere Leitmessen bieten seit 1994 neue Chancen und Perspektiven für die Zukunft und erweitern den Horizont!

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  • Montag bis Donnerstag - jeweils 09.00 Uhr - 17.00 Uhr
  • Freitag - 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr

                  



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Wir beraten Sie gerne auch persönlich bei der individuellen Planung Ihrer Messepräsenz.

Zu allen Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Profitieren Sie vom umfangreichen Wissen unserer qualifizierten Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch! Das persönliche Engagement unseres erfahrenen und professionellen Teams ist Ihnen sicher! 100% zuverlässig - Zuverlässigkeit liegt in unseren Genen. Wir kümmern uns!
  • Kompetente Beratung
  • Unterstützung im "Aussteller-werden-Prozess"
  • Informationen zu Ihre Messebeteiligung von A wie Abfallbeseitigung bis Z wie Zahlungsbedingungen
  • Anregung, Lob und Kritik
 
 

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Schutz- & Hygieneregeln für Aussteller
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INFO: Was passiert, wenn es ein behördliches Durchführungsverbot gibt?

Sondervereinbarung Messeteilnahme 2022/2023

Für Ihre Messeteilnahme in 2022 sowie 2023 gilt folgende Zusatzvereinbarung:
1. Regelung bei Eintritt eines behördlichen Durchführungsverbots
  • Sollte in 2022 oder 2023 die Bildungsmesse azubi- & studientage, IHK-Bildungsmesse – azubi- & studientage oder die Karrieremesse Chancen – Karriere in der Region aufgrund eines behördlichen Durchführungsverbots nicht zum geplanten Termin als Präsenzmesse vor Ort stattfinden dürfen, findet die Messe zum geplanten Termin als virtuelle Messe auf azubitage.de bzw. chancen-messe.de statt. 
    • Die Durchführung der Präsenzmesse wird im Falle eines behördlichen Durchführungsverbots auf einen neuen Termin verschoben.
    • Die mmm message messe & marketing GmbH (nachfolgend mmm GmbH) wird im eintretenden Falle dem Vertragspartner den neuen Termin innerhalb einer Frist von 21 Tagen ab der Veröffentlichung des behördlichen Durchführungsverbots per E-Mail mitteilen.
    • Alle zwischen den beiden Parteien geschlossenen Verträge bleiben für den neuen Termin der Präsenzmesse gültig.
2. Sonder-Rücktrittsrecht bei Eintritt eines behördlichen Durchführungsverbot
  • Sollte in 2022 oder 2023 die Bildungsmesse azubi- & studientage, IHK-Bildungsmesse – azubi- & studientage oder die Karrieremesse Chancen – Karriere in der Region aufgrund eines behördlichen Durchführungsverbots auf einen neuen Termin verschoben werden müssen, so gilt für den Aussteller ab dem Tag der Bekanntgabe des neuen Termins für die Präsenzmesse eine Sonderregelung für eine 14-tägige Rücktrittsfrist vom gültigen Vertrag.
3. Gültigkeit Sonder-Rücktrittsfrist
  • Nach Ablauf der 14-tägigen Sonder-Rücktrittsfrist ab Bekanntgabe des neuen Termins der Präsenzmesse gelten die normalen Stornierungsbedingen gemäß AGB der mmm GmbH (siehe § 24 "Rücktritt seitens des Ausstellers") sowie Gebührenverzeichnis  der mmm GmbH (siehe Abschnitt "Rücktritt, Stornierung").


Tritt der Vertragspartner somit innerhalb der 14 Tage ab Bekanntgabe des neuen Termins vom Vertrag zurück, gelten die folgenden Sonderkonditionen für den Rücktritt des Ausstellers vom Vertrag:

Erstattungsfähig  
  • 1. Teilnahmegebühren
    • Die Teilnahmegebühr für die gebuchte Standfläche (Reihenstand, Eckstand, Kopfstand, Blockstand) wird bei einem behördlichen Durchführungsverbot bis 5 Tage vor dem ersten Aufbautag der Messe vollständig (100 %) erstattet.
    • Bei einem behördlichen Durchführungsverbot ab 5 Tagen vor dem ersten Aufbautag der Messe werden bei einem Rücktritt vom Vertrag 50 % der Teilnahmegebühr erstattet. Bei einem behördlichen Durchführungsverbots während der Messe (inkl. Aufbauphase) werden keine Teilnahmegebühren erstattet.
  • 2. Drittdienstleistungen (= z.B. Standbegrenzungswände, Mietmöbel, Stromanschluss o.ä.)
    • Die bei der mmm GmbH gebuchten Drittdienstleistungen für Ihre zusätzliche Standausstattung werden bei einem behördlichen Durchführungsverbot bis 5 Tage vor dem ersten Aufbautag der Messe vollständig (100 %) erstattet.
      • Für Drittdienstleistungen, welche nicht über die mmm GmbH bestellt wurden, gelten die entsprechenden AGB des Drittdienstleisters.
    • Bei einem behördlichen Durchführungsverbot ab 5 Tagen vor dem ersten Aufbautag der Messe werden bei einem Rücktritt vom Vertrag 50 % der Drittdienstleistungen erstattet. Bei einem behördlichen Durchführungsverbots während der Messe (inkl. Aufbauphase) werden keine Drittdienstleistungen erstattet.
  • 3. Standblende inkl. Beschriftung und/oder Logo
    • Zusätzlich gebuchte Standblenden inkl. Beschriftung und/oder Logo, welche über die mmm GmbH bestellt wurden, können bei einem behördlichen Durchführungsverbot bis 21 Tage vor dem ersten Aufbautag der Messe vollständig (100 %) erstattet werden. Bei einem behördlichen Durchführungsverbot ab 21 Tagen vor dem ersten Aufbautag der Messe werden bei einem Rücktritt vom Vertrag keine Kosten erstattet.
  • 4. Vorgezogener Standaufbau/verlängerter Standabbau
    • Der über die mmm GmbH zusätzlich gebuchte vorgezogene Standaufbau/verlängerte Standabbau wird bei einem behördlichen Durchführungsverbot bis zum ersten Aufbautag der Messe vollständig (100 %) erstattet.

NICHT Erstattungsfähig 
  • 1. Servicepflichtgebühr (Service-Paket S)
    • Die Servicepflichtgebühr beinhaltet die Bereitstellung und Freischaltung des Internetverwaltungssystems (Standverwaltung).
    • Da diese Leistung bei Bestätigung der Buchung seitens der mmm GmbH vollständig erbracht wird, ist die Servicepflichtgebühr nicht erstattungsfähig.
  • 2. Mitausstellergebühr
    • Der Mitaussteller erhält Service-Paket S (Bereitstellung und Freischaltung des Internet-Verwaltungssystems für den Gesamtauftritt des Ausstellers).
    • Da diese Leistung bei Bestätigung der Buchung seitens der mmm GmbH vollständig erbracht wird, ist die Mitausstellergebühr nicht erstattungsfähig.
  • 3. Mediapakete/Marketingmaßnahmen
    • Zusätzlich gebuchte Medialeistungen (z.B. Logo, Online-Anzeige, o.ä.) sowie zusätzliche Marketingmaßnahmen sind nicht erstattungsfähig, da die Leistungen seitens der mmm GmbH bei Bestätigung der Buchung vollständig erbracht werden.
  • 4. Rechnungslegung
    • Zusätzlich gebuchte Dienstleistungen der Rechnungslegung (z.B. postalischer Rechnungsversand, Zahlungszielverlängerung ) und Servicegebühren sowie Zinsen, welche im Rahmen eines Mahnverfahrens angefallen sind, sind nicht erstattungsfähig.

Sören Isrif (B.A.)
Geschäftsführer der
mmm message messe & marketing GmbH


Siehe AGB § 36. Vorbehalte zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen
Unsere AGBs finden Sie HIER!


 

Datei-Download

INFO: Impressionen Messen unter COVID-19-Bedingungen
INFO: Teilnahmegebühren
INFO: Rabattübersicht 2 % bis 20 % | Rechnungslegung
INFO: Teilnahme azubi- & studientage - Chancen-Messe | Standort Kassel - Koblenz - Leipzig - München - Wiesbaden
INFO: Wo wird was publiziert... Ihre Möglichkeiten bei uns als Aussteller!
INFO: Reihenstand? Eckstand? Kopfstand? oder Blockstand? | Die 4 Standarten - schnell erklärt! Mit Beispielen!
INFO: Es gibt 24 Standmöglichkeiten, aus denen Sie wählen können
INFO: Standausstattung | Der Messestand ist das Herzstück jedes Messeauftritts!
INFO: Benötigen Sie vielleicht einen Komplettstand? | Minimieren Sie Ihren Planungsaufwand!
INFO: Unsere Mediadaten
INFO: Mobil auf der Messe unterwegs | m.azubitage.de | m.chancen-messe.de
INFO: Jobcaching auf der Messe | azubi- & studientage | Chancen-Messe
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