Bitte
beachten Sie...
Das Verteilen und Verteilen lassen von Werbematerial bzw. das Betreiben von Akquise jeglicher
Art ohne Erlaubnis des Veranstalters ist nicht erlaubt.
- Akquise jeglicher Art ist nur zur jeweiligen Veranstaltung angemeldeten Ausstellern erlaubt
auf der seitens des Ausstellers gemietete Standfläche.
- Akquise für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen des Ausstellers außerhalb
des Standes ist somit auch untersagt.
- Verstöße gegen diese Regelung (= Akquise OHNE Genehmigung)
haben zur Folge, dass das Entgelt für die Akquisemassnahme in Rechnung gestellt wird.
- Diese Regelung gilt auch für Personen die als "Nicht-Aussteller" Akquise
während der Veranstaltung betreiben bzw. wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass Akquise auf der Messe betrieben wurde.