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Akquise auf der Messe

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Gesetzliche Feiertage und Brückentage geschlossen!

Damit es keine Diskussionen jeglicher Art gibt...Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir von unseren Regelungen nicht abweichen!

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Bitte beachten Sie...
Das Verteilen und Verteilen lassen von Werbematerial bzw. das Betreiben von Akquise jeglicher Art ohne Erlaubnis des Veranstalters ist nicht erlaubt.
  • Akquise jeglicher Art ist nur zur jeweiligen Veranstaltung angemeldeten Ausstellern erlaubt auf der seitens des Ausstellers gemietete Standfläche.
    • Akquise für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen des Ausstellers außerhalb des Standes ist somit auch untersagt.
  • Verstöße gegen diese Regelung (= Akquise OHNE Genehmigung) haben zur Folge, dass das Entgelt für die Akquisemassnahme in Rechnung gestellt wird.
  • Diese Regelung gilt auch für Personen die als "Nicht-Aussteller" Akquise während der Veranstaltung betreiben bzw. wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass Akquise auf der Messe betrieben wurde.



Stand 01.04.2024

Die Messe ist KEINE Plattform für nicht genehmigte Akquisetätigkeiten
Akquise außerhalb des Standes - Promotionaktionen

Aussteller mit Stand in der Halle
Z1 |
Zeiteinheit (h.) - Akquise MIT Genehmigung für Aussteller mit Stand in der Halle
  • Aussteller mit Stand in der Halle: 1.000,- €/Stunde/Person zzgl. MwSt.*

Z2 | 
Zeiteinheit (h.) - Akquise OHNE Genehmigung für Aussteller mit Stand in der Halle
  • Aussteller mit Stand in der Halle: 1.500,- €/Stunde/Person zzgl. MwSt.*

"Nicht-Aussteller"
Sie sind kein Aussteller und wollen unsere Messe nutzen, um auf sich, Ihre Dienstleistungen und/oder Produkte etc. aufmerksam zu machen?
  • Akquisetätigkeiten auf unserer Messe sind zwar grundsätzlich möglich, jedoch ohne vorherige schriftliche Genehmigung NICHT erlaubt.
Z3 | Zeiteinheit (h.) - Akquise MIT Genehmigung für "Nicht-Aussteller"
  • "Nicht-Aussteller": 1.500,- €/Stunde/Person zzgl. MwSt.*

Unsere Messe ist somit KEINE Plattform für nicht genehmigte Akquisetätigkeiten.
  • Sollten Sie dennoch ohne vorherige schriftliche Genehmigung Akquisetätigkeiten auf unserer Messe ausüben, gelten die folgenden Konditionen, welche Sie mit Betreten der Veranstaltungsstätte akzeptieren:
Z4 | Zeiteinheit (h.) - Akquise OHNE Genehmigung für "Nicht-Aussteller"
  • "Nicht-Aussteller": 2.000,- €/Stunde/Person zzgl. MwSt.*

* Die Gebühr wird pro angefangene Stunde abgerechnet.

 

Erläuterung Gebühr für Akquisetätigkeiten OHNE vorherige schriftliche Genehmigung

Durch das Betreiben von Akquisetätigkeiten jeglicher Art (= auch Pflege eines bestehenden Kundenkreises) ohne Erlaubnis des Veranstalters wird ein vermögenswerter Vorteil durch Ersparnis eigener Aufwendung auf Kosten des Veranstalters erlangt, indem die seitens des Veranstalters veranstaltete Messe genutzt wird, um Akquise zu betreiben. Es wird somit in die Rechtsmacht des Veranstalters, die Nutzung des von ihm angemieteten Messegeländes wirtschaftlich zu verwerten, eingegriffen. Der Vorteil wird ohne Rechtsgrund erlangt, da der Veranstalter keine werbende Tätigkeit auf seiner Messe erlaubt hat. Der Veranstalter kann demnach gemäß § 812 Abs.1 Var. 2, § 818 Abs. 2 BGB den Wert des Erlangten beanspruchen.

"Der Wert des Erlangten entspricht bei der Nutzung fremder Sachen dem Verkehrswert des Gebrauchs. Bei der hier vorliegenden Eingriffskondiktion wird für die Berechnung oft darauf abgestellt, was der Schuldner bei korrektem Erwerb des Vorteils dafür hätte aufwenden müssen und folglich erspart hat. Anzusetzen ist die angemessene bzw. übliche Vergütung, die für die ordnungsgemäße Inanspruchnahme zu zahlen wäre. Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. GRUR 1982,301) zur Überlassung/Nutzung von Ausschließlichkeitsrechten sind für die Berechnung des bereicherungsrechtlichen Wertersatzes die Grundsätze, die für die Rechtsprechung im Schadensersatzrecht zur Schadensliquidation nach der Methode der Lizenzana­logie entwickelt hat, anzuwenden. Der Verletze muss sich so behandeln lassen, als habe er eine vertragliche Lizenz zu angemessenen Bedingungen erworben."

Urteil vom 24.11.2021     

 
 
Mitteilung auf der Messe | Eingang Messe Kassel Halle 3
Eingang Messe Kassel Halle 3
Mitteilung auf der Messe | Eingang CGM Arena Koblenz
Eingang CGM Arena Koblenz
 
 
Eingang Leipziger Messe
Eingang Leipziger Messe
 
 
Mitteilung auf der Messe | Eingang (Foyer) RMCC Wiesbaden
Eingang (Foyer) RMCC Wiesbaden
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