© mmm GmbH
© mmm GmbH
© mmm GmbH
© mmm GmbH
© mmm GmbH
© mmm GmbH
© mmm GmbH
© mmm GmbH
© mmm GmbH
© mmm GmbH
Alle Informationen: Rechtliches   ☰

Kurz und bündig: Vorzeitiger Abbau

Fragen?
Wir sind telefonisch für Sie da
  • Montag bis Donnerstag - jeweils 09.00 Uhr - 17.00 Uhr
  • Freitag - 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr

                  



Wenn Sie uns per E-Mail erreichen wollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

                  



Gesetzliche Feiertage und Brückentage geschlossen!

Was Sie wissen müssen...

Damit es keine Diskussionen jeglicher Art gibt...Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir von unseren Regelungen nicht abweichen!

Besetzung sowie Abbau des Messestandes

Die Besucher der Messe dürfen zurecht entsprechend erwarten, dass ihnen das gesamte Ausstellungsspektrum ohne Ausnahme bis zum offiziellen Ende der Veranstaltung zur Verfügung steht. Gemäß den Teilnahmebedingungen möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Betriebspflicht besteht. Das heißt, die Stände müssen während der gesamten Dauer der Messe personell besetzt sein. Ein Abtransport von Ausstellungsgütern und der Abbau von Ständen vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung ist auch gemäß den Auflagen der Messegesellschaften und Behörden NICHT gestattet.
  • Die Messestände dürfen erst nach Ende der Veranstaltung abgebaut werden!
  • Ein vorzeitiger Abbau ist aus logistischen und sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet.
  • Es besteht Standpflicht bis zum offiziellen Ende der Veranstaltung.
 
 

Was die wenigsten wissen... Exkurs vorzeitiger Abbau...

  • Vorzeitiges Einfahren von Transportmitteln in die Hallen mit Handwägen, Schubwägen oder sonstigem Gerät auf Rollen, das Einbringen von Verpackungsmaterial wie Kisten, Kartons, Paletten etc..
  • Zusammenpacken von Prospektmaterial, Entfernen der Werbebroschüren oder Kataloge aus Prospektständern, Prospektwänden und/oder vom Counter, weiterführend das Verpacken in Kisten, Kartonagen oder Abfallbehälter.
  • Demontage der Dekoration, Abhängen von Postern, Bannern oder Plakatdisplays, Zusammenpacken von Roll-Ups, Abhängen von Standgestaltungsartikeln aller Art, wie z.B. Blumen etc..
  • Verräumen von Leergut, Leerkartonagen, Verpackungsmaterialien sowie deren Transport aus der Halle, Abtransport von Standausstattungs- und Prospektmaterial.
  • Standabbau im endgültigen Sinne: Abbau und Demontage von Leuchtmitteln, Schildern, Standwänden und Möbeln sowie der Abtransport des Materials.
  • Personelle Nichtbesetzung (vorzeitiges Verlassen des Standes), auch im Falle von Mietständen und ungeachtet der Tatsache, dass Prospekte und Dekorationsmaterialien eventuell zurückgelassen werden.

Helfen Sie bitte mit, damit wir als Veranstalter auch keinen Ärger mit Messegesellschaften bzw. Behörden bekommen. Vielen Dank!
 
 
Für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung (vorzeitiger Abbau) verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung einer Konventionalstrafe - gemäß Gebührenverzeichnis - in Höhe der Standmiete, mindestens jedoch 1.000,- €. Weiterhin sind gewährte Rabatte, Subventionierungen bzw. Sponsoringaktionen bei einem vorzeitigen Abbau seitens des Ausstellers in voller Höhe zu erstatten.
  1. Der Erfolg der Präsenzveranstaltung hängt u.a. davon ab, dass alle Aussteller während der gesamten Dauer der Präsenzveranstaltung den Betrieb ihrer Stände aufrechterhalten und hat bis zum Veranstaltungsende ständig mit fachkundigem Standpersonal besetzt zu sein. Daher ist es dem Aussteller untersagt, seinen Stand vor Beendigung der Präsenzveranstaltung ganz oder teilweise abzubauen oder zu räumen. Kein Stand darf somit vor dem offiziellen Ende der Präsenzveranstaltung ganz oder auch nur teilweise abgebaut oder geräumt werden.
  2. Für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung einer Konventionalstrafe gemäß Gebührenverzeichnis der mmm GmbH.
  3. Schadenersatzansprüche der mmm GmbH bleiben in jedem Fall unberührt.
Für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 1.000,- € zzgl. MwSt. Weiterhin sind gewährte Rabatte, Subventionierungen bzw. Sponsoringaktionen bei einem vorzeitigen Abbau des Ausstellers in voller Höhe zu erstatten.

Bei "Strafgebühren" die erhoben werden ist folgendes zu vermerken:

Wir möchten uns nicht an diesen Positionen bereichern und setzen die erhaltenen Gelder für Bildungsbezogene sowie Karrierebezogene Projekte ein.
Neue Herausforderungen? Gerne! Reden Sie mit uns...+

Wir organisieren jährlich eigene Publikumsmessen. Neben der Entwicklung neuer Themen sind wir immer daran interessiert, bestehende Fach- und Publikumsmessen in unser Portfolio aufzunehmen. Gerne kommen wir mit Ihnen ins Gespräch, wenn es darum geht, Messen zu erwerben.
 
Sie haben Ideen? Neue Messen und/oder Veranstaltungsformate? Reden Sie mit uns!
 
WIR sind mmm | © 1994 - 2024 mmm message messe & marketing GmbH | 30 Jahre die Bildungs- und Karrieremarketing-Experten in Deutschland!+


Mehrwertlösungen

azubitage.de | mmmgmbh.de | konnok.de

Deutschlands größte Informationsplattformen für Bildung und Karriere.
 Den Weg in die Zukunft gestalten - Impulse für die Karriere und die Berufswahl!
Unsere Leitmessen für Berufsorientierung und Karriere bieten seit 1994 neue Chancen und Perspektiven für die Zukunft und erweitern den Horizont!

Wir machen das möglich, was andere versprechen und verfolgen das Ziel, unsere Dienstleistungen auf Ihre Bedürfnisse auszurichten...
message... immer einen Schritt voraus!


WIR sind mmm | © 1994 - 2024 mmm message messe & marketing GmbH | 30 Jahre die Bildungs- und Karrieremarketing-Experten in Deutschland!


 
Rechtlicher Hinweis
Die in diesem Bereich angebotenen Informationen werden unsererseits kontinuierlich überarbeitet. Die Angaben können sich jedoch trotz aller Sorgfalt zwischenzeitlich geändert haben.
Eine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden.