Für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung einer Konventionalstrafe
in Höhe der regulären Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 1.000,- €.
Weiterhin sind gewährte Rabatte, Subventionierungen bzw. Sponsoringaktionen bei einem nicht erfolgtem oder verspäteten
Abbau nach Abbauenden seitens des Ausstellers in voller Höhe zu erstatten.
- Muss der Abbau seitens einem Dienstleister erfolgen sind die vollen Kosten seitens des Ausstellers zu tragen. Für
den zusätzlichen Aufwand werden seitens der mmm GmbH 750,- €
Organisationspauschale erhoben.