2. Mahnung
Mit Erstellung der 2. Mahnung wird eine Standard-Servicegebühr in Höhe von
65,- €
zzgl. MwSt., unabhängig vom Rechnungsbetrag, erhoben sowie Zinsen
(9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.)
in Rechnung gestellt.
Zahlungseingang MIT
Servicegebühr + Zins
- Ist innerhalb der Frist der 2. Mahnstufe eine Überweisung MIT Servicegebühr + Zins auf dem Konto der mmm message
messe & marketing GmbH zu verzeichnen, gilt die Sache als erledigt.
Zahlungseingang OHNE Servicegebühr
+ Zins
- Wird NACH Fristende der 2. Mahnstufe festgestellt, dass eine Überweisung OHNE Servicegebühr + Zins auf dem
Konto der mmm message messe & marketing GmbH getätigt wurde, so erhält der Kunde eine Frist von 5 Werktagen
um die offene Servicegebühr + Zins auf das Konto der mmm message messe & marketing GmbH zu überweisen. Geht
die offene Servicegebühr + Zins auf dem Konto der mmm message messe & marketing GmbH innerhalb der 5-tägigen
Zusatzfrist ein, gilt die Sache als erledigt.
- Ist NACH Ablauf der gewährten Zusatzfrist kein Zahlungseingang zu verzeichnen, wird beim nächsten Rechnungslauf
eine neue Rechnung für die Messeteilnahme ausgestellt – die Rechnung berücksichtigt die bereits geleistete
Zahlung, jedoch werden für die Messeteilnahme gemäß AGB keine Rabatte mehr gewährt, sodass die Teilnahmegebühr
mit 0 % Rabatt neu berechnet wird – zusätzlich werden in der neuen Rechnung die zwischenzeitlich bereits angefallenen
Servicegebühren + Zinsen der 2. Mahnung berücksichtigt.
KEIN Zahlungseingang
Ist NACH Fristende der 2. Mahnstufe KEINE Überweisung auf dem Konto der mmm message messe & marketing GmbH zu
verzeichnen, wird die nächste Mahnstufe erstellt.
3. Mahnung
Mit Erstellung der 3. Mahnung wird eine Standard-Servicegebühr in Höhe von
130,- €
zzgl. MwSt., unabhängig vom Rechnungsbetrag, erhoben sowie Zinsen
(9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.)
in Rechnung gestellt.
Zahlungseingang MIT
Servicegebühr + Zins
- Ist innerhalb der Frist der 3. Mahnstufe eine Überweisung MIT Servicegebühr + Zins auf dem Konto der mmm message
messe & marketing GmbH zu verzeichnen, gilt die Sache als erledigt.
Zahlungseingang OHNE Servicegebühr
+ Zins
- Wird NACH Fristende der 3. Mahnstufe festgestellt, dass eine Überweisung OHNE Servicegebühr + Zins auf dem
Konto der mmm message messe & marketing GmbH getätigt wurde, so erhält der Kunde eine Frist von 5 Werktagen
um die offene Servicegebühr + Zins auf das Konto der mmm message messe & marketing GmbH zu überweisen. Geht
die offene Servicegebühr + Zins auf dem Konto der mmm message messe & marketing GmbH innerhalb der 5-tägigen
Zusatzfrist ein, gilt die Sache als erledigt.
- Ist NACH Ablauf der gewährten Zusatzfrist kein Zahlungseingang zu verzeichnen, wird beim nächsten Rechnungslauf
eine neue Rechnung für die Messeteilnahme ausgestellt – die Rechnung berücksichtigt die bereits geleistete
Zahlung, jedoch werden für die Messeteilnahme gemäß AGB keine Rabatte mehr gewährt, sodass die Teilnahmegebühr
mit 0 % Rabatt neu berechnet wird – zusätzlich werden in der neuen Rechnung die zwischenzeitlich bereits angefallenen
Servicegebühren + Zinsen der 3. Mahnung berücksichtigt.
Im Ausstellerverwaltungssystem:
Sie werden bei Ausstellung einer Mahnung automatisch systemseitig auf das Minimalpaket zurückgestuft.
- Mahnstufe 1:
Zahlungseingang nach Mahnstufe 1: Rückstufung wird automatisch aufgehoben. Interner Vermerk.
- Mahnstufe 2 und 3:
Nach Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrages (= inkl. Servicegebühr und Zins bei der 2. bzw. 3. Mahnung) wird die
Rückstufung systemseitig automatisch aufgehoben. Interner Vermerk.
Im Minimalpaket stehen folgende Eingabemöglichkeiten NICHT zur Verfügung:
- Kontakt-E-Mail;
- Zusätzliche Infos;
- Aktuelle Angebote und
- sonstige Leistungspakete (VIP-Paket etc.).
KEIN
Zahlungseingang NACH Fristende der 3. Mahnstufe
- Ist NACH Fristende der 3. Mahnstufe KEINE Überweisung auf dem Konto der mmm message messe & marketing GmbH zu
verzeichnen, wird beim nächsten Rechnungslauf eine neue Rechnung für die Messeteilnahme ausgestellt.
- Für die Messeteilnahme werden gemäß AGB KEINE Rabatte mehr gewährt, sodass die Teilnahmegebühr
mit 0 % Rabatt neu berechnet wird.
- Die zwischenzeitlich bereits angefallenen Servicegebühren + Zinsen der 3. Mahnstufe werden berücksichtigt.
- Zusätzlich wird 125,- €
zzgl. MwSt. Neuausstellungsgebühr berechnet.
- Zahlungsziel: SOFORT ohne Abzug.
- Rückstufung für die laufende Messe auf Minimalpaket.
Gesamtbetrag = inkl. eventuelle Servicegebühren und Zinsen bei Mahnungen. Die Überweisung eines Teilbetrages des
jeweiligen Gesamtbetrages wird als Teilzahlung betrachtet.