Messe- und Profilmanagement
Gute Vorbereitung ist alles! Mit einer guten Planung kommt man im Leben meist weiter. Nichts anderes gilt für Messen. Wer auf einer Messe ausstellen will, sollte seinen Messeauftritt langfristig und sorgfältig planen und organisieren. Hierfür steht Ihnen die Standverwaltung zur Verfügung.Unser Veranstaltungssicherheitssystem! |
Informieren
Sie sich im Voraus über unsere Hygienehinweise
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V | erantwortung übernehmen | ||
A | bstand halten | ||
H | ygiene beachten | ||
A | lltagsmasken tragen | ||
R | espekt zeigen | ||
Helfen
Sie uns dabei, dass Sie und alle anderen sich während eines Besuchs bei uns wohlfühlen und gesund bleiben. |
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Unser Veranstaltungssicherheitssystem! |
Informieren Sie sich im Voraus über unsere Hygienehinweise |
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V | erantwortung übernehmen | ||
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H | ygiene beachten | ||
A | lltagsmasken tragen | ||
R | espekt zeigen | ||
Wie reagiere ich,...
Weitere links:
Dipl.-Kfm. Frans Louis Isrif
Geschäftsführender Gesellschafter
mmm message messe & marketing GmbH
Kontakt:
mmm message messe & marketing GmbH, Englerstraße 32a, 69126 Heidelberg
T 06221 71404 44 | F 06222 71404 50 | Kontaktformular
Verantwortlich für den Inhalt: Dipl.-Kfm. Frans Louis Isrif
Publikation
Pressebox vom 12.03.2020
„Für Veranstaltungen im Zeitraum von März bis Dezember 2020,
die sich an ein externes Publikum richten,
öffentlich zugänglich sind, und
sich maßgeblich über Eintrittsgelder finanzieren“.
Dipl.-Kfm. Frans Louis Isrif
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Publikation Pressebox vom 18.02.2021
"NA ALSO - ES GEHT DOCH..."
Änderung
Anlage A1.1 am 01.03.2021:
"Für Veranstaltungen im Zeitraum von März bis Dezember 2020, die sich an ein externes
Publikum richten, die entweder öffentlich zugänglich sind oder auf konkreter Einladung an einen definierten Gästekreis
einer kulturellen, sportbezogenen oder privatwirtschaftlichen Veranstaltung beruhen und sich maßgeblich über Eigenmittel
des Veranstalters, Eintrittsgelder, Teilnehmergebühren, Standgebühren oder andere Fördermittel finanzieren,
und welche -Corona-bedingt abgesagt werden mussten, können tatsächlich angefallene Ausfall- und Vorbereitungskostenkosten
erstattet werden. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Planung nicht von einer Corona-bedingten Absage auszugehen war
bzw. die Planung auf Basis eines genehmigten oder genehmigungsfähigen Hygienekonzepts erfolgte. Zusätzliche Kosten,
die erfolgt sind, weil eine Veranstaltung nicht spätestens abgesagt wurde, als die Nicht-Durchführbarkeit offensichtlich
war, können nicht geltend gemacht werden."
"Herr vergib ihnen, denn sie tun nicht was sie wissen..."