Mitaussteller im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Unternehmen/Hochschulen/Institutionen
oder Personen, die im Messeauftritt eines Hauptausstellers im Internet und/oder auf der zugewiesenen Messefläche vor
Ort namentlich mit eigener Werbung und/oder eigenen Angeboten in Erscheinung treten.
- Die
Zulassung eines oder mehrerer Mitaussteller(s) ist nur in Ausnahmefällen möglich und berechtigt die mmm GmbH zur
Geltendmachung einer gesonderten Mitausstellergebühr gemäß Gebührenverzeichnis.
- Über die Zulassung von Gemeinschaftsständen entscheidet die mmm GmbH nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Berücksichtigung des Veranstaltungszwecks und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Darüber hinaus
besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung von Gemeinschaftsständen. Im Falle der Zulassung gelten für einen Gemeinschaftsstand
alle vertraglichen Regelungen für alle Aussteller.
- Finanzdienstleister und Personaldienstleister sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen. Im Falle einer Zulassung
seitens der mmm GmbH werden weitere Gebühren erhoben.
- Wird ein Stand gemeinsam zugeteilt, so haftet gegenüber der mmm GmbH der Hauptaussteller als Gesamtschuldner.
- Auf der Messe ist der Hauptaussteller Ansprechpartner für den gesamten Gemeinschaftsstand.
- Mitaussteller teilen mit dem angemeldeten Aussteller den Stand und werden seitens der mmm GmbH als vollwertige Aussteller
geführt.
- Der Mitaussteller erhält das Service-Paket S (Bereitstellung und Freischaltung des Internet-Verwaltungssystems
für den Gesamtauftritt des Ausstellers).
- Die Leistung "Mitausstellergebühr" ist grundsätzlich NICHT rabattfähig
sowie NICHT erstattungsfähig.
Mitausstellergebühr
- 1.200,- €
zzgl. MwSt. pro Messe/Mitaussteller.
In der Mitausstellergebühr inbegriffen:
- Bereitstellung und Freischaltung des Internet-Verwaltungssystems
für den Gesamtauftritt des Mitausstellers.
- Bereitstellung der eigenen Mitausstellerseite (Webcodeseite).
- Anbietereintrag (Namen).
- Links | Eine Homepageverlinkung sowie soziale Medien (Facebook, Instagram, Twitter).
- Motto des Mitausstellers sowie Beschreibungstags.
- Kurzprofil | Eigener Informationstext (maximal 300 Zeichen) „Wer Sie sind
und was Sie machen“.
- Individuelles Kontaktformular | Es besteht die Möglichkeit, direkt in Kontakt zu treten.
- Angebote Job-Center | Bereich Berufsausbildung (Erstausbildung) | unbegrenzt Angebote
für die Berufsausbildung einstellen.
Was passiert bei "Nichtanmeldung" bzw. "fehlerhaften Angaben"?
- Wird während des Aufbaus bzw. während der Veranstaltung festgestellt, dass
an einem Stand unangemeldet Mitaussteller teilnehmen, so hat der Hauptaussteller
die Mitausstellergebühr sowie zusätzlich
eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,- € zzgl.
MwSt. pro nicht genehmigtem Mitaussteller/Veranstaltung zu entrichten. Außerdem kann das Ausstellen des
nicht angemeldeten Mitausstellers mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Die Zahlung
der Mitausstellergebühr und der Vertragsstrafe sind sofort fällig und können vor Ort auch während des
Aufbaus bzw. während der Veranstaltung verlangt werden. Verweigert der angemeldete Aussteller die Zahlung, kann der Hauptaussteller
außerdem von der Teilnahme an der Veranstaltung sowie an Folgeveranstaltungen ausgeschlossen werden.
- Wird im Nachhinein festgestellt, dass an einem Stand Mitaussteller teilgenommen haben,
ohne dass diese als Mitaussteller angemeldet und zugelassen wurden, hat der Hauptaussteller die Mitausstellergebühr sowie
zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,- €
zzgl. MwSt. pro nicht genehmigtem Mitaussteller/Veranstaltung zu entrichten. Der Hauptaussteller wird in diesem Falle außerdem
von der Teilnahme an Folgeveranstaltungen ausgeschlossen.
- Wird festgestellt, dass die Teilnahme auf der Angabe von fehlerhaften Informationen
beruht, hat der Hauptaussteller die Mitausstellergebühr sowie zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,- €
zzgl. MwSt. pro nicht genehmigtem Mitaussteller/Veranstaltung auch zu entrichten. Der Hauptaussteller wird in diesem Falle
außerdem von der Teilnahme an Folgeveranstaltungen ausgeschlossen.
- Wird festgestellt, dass an einem Stand unangemeldet
Mitaussteller teilnehmen, wird der Internetauftritt gesperrt.
Beispiel 1 Hauptaussteller, 8 Mitaussteller
Zur
XYZ Gruppe
sind mehrere Schulen und Hochschulen an bundesweiten Standorten zusammengeschlossen. Zu ihr gehören heute die
- AA-Schulen in KK-Stadt,
- die Schulen Dr. BB in LL-Stadt und MM-Stadt,
- die DD-Schule in NN-Stadt,
- das EE-College mit Standorten in OO-Stadt und PP-Stadt,
- die FF-Schule in Bad QQ,
- die GG Schule in RR-Stadt,
- die bundesweit vertretenen HH-Schulen,
- die ii-Weiterbildungsplattform sowie
- die JJ-Hochschule.
Beispiel